Zweite Stufe der kleindeutschen Cösung der Einheitsfrage. 559
durch, daß er nunmehr, am 2. Oktober, das badische Angebot,
in einen neuen Bund einzutreten, formell annahm und den
Großherzog einlud, wegen des Abschlusses im einzelnen Unter—
— Dieser Schritt hatte den
rwarteten Erfolg, daß sich darauf, aus Eifersucht und Furcht,
majorisiert zu werden, auch Unterhändler von Württemberg
und Bayern einfanden; und da auch Hessen zu den jetzt statt⸗
iindenden Verhandlungen geladen war, so begannen gegen Ende
Oktober, unter Bismarcks unmittelbarer Leitung, neue, die
wichtigsten Fragen der Südstaaten überhaupt umfassende Kon—
jerenzen in Versailles.
Diese Konferenzen führten, wie sich denken ließ, für Baden
zum raschen Abschluß; man hatte nur Sorge zu tragen, daß
Baden, namentlich in Heeressachen, nicht dem neuen Bunde
so viel von Rechten überließ, daß die anderen Staaten nicht zu
folgen vermocht hätten; am 3. November war alles erledigt.
Auch mit Hessen verliefen die Verhandlungen glatt. Und selbst
Württemberg zeigte sich entgegenkommend. Dagegen war es nun
wiederum Bayern, das sich nicht fügen wollte: es verlangte
vholle Selbständigkeit seiner auswärtigen Beziehungen und seines
Heerwesens. Darüber stellten sich denn aber auch in Stutt⸗
gart wieder aus bekannten Gründen Bedenken ein; und am
11. November erhielt man Nachrichten, wonach es schien, als
werde König Karl schon gemachte Zugeständnisse wieder zurück⸗
ziehen.
Da kam Hilfe von München, von König Ludwig. Der
König war über den langsamen Fortschritt der Verhandlungen
in Versailles unruhig geworden; vor allem begriff er nicht, wie
nan mit Baden, Hessen, Württemberg früher verhandeln könne
als mit ihm. Es war eine Frage, die ihn derart bewegte, daß
es schien, als wenn er abdanken wolle. Allein das war eine
oorübergehende Laune; dominierend blieb der Wunsch, an den
Verhandlungen in einer Bayerns würdigen Weise an erster
Stelle teilzunehmen. Dies war nun die seelische Disposition,
die es erlaubte, dem Könige den Gedanken nahezulegen, seiner⸗
seits, als Führer der deutschen Fürsten und freien Städte,