Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 561 
schluß: am 28. November abends war die deutsche Einheit, und 
wie wir aus den parallelen Münchener und Hohenschwangauer 
Vorgängen wissen, die deutsche Kaiserwürde nahezu gesichert. 
Darauf ließ sich natürlich auch die Sonderstellung Württem⸗ 
bergs nicht mehr halten; am 25. November hat es den Ver⸗ 
trag unterzeichnet, der seine Lage in der heute aus der Reichs— 
verfassung bekannten Weise regelt. 
Damit war denn die Einheit hergestellt, soweit sie auf 
Verträgen der deutschen Bundesfürsten und freien Städte be— 
ruhen konnte. Allein noch bedurften diese Verträge der Zu⸗ 
stimmung des Bundesrates des Norddeutschen Bundes, des 
norddeutschen Reichstages und der vier süddeutschen Parlamente. 
Im Bundesrat nahm man sie natürlich ohne Schwierig⸗ 
keiten an, wenn auch die besondere Behandlung Bayerns 
manchen Tadel erfuhr; zugleich wurde für den neuen Bund 
die Bezeichnung „Reich“ beschlossen und der Kaisertitel für den 
Bundespräsidenten, den König von Preußen, freudig gebilligt. 
Der Reichstag war am 24. November zusammengetreten. Auch 
in ihm riefen die, wie es schien, übermäßigen Zugeständnisse an 
Bayern manch scharfes Wort hervor. Im ganzen aber stimmte 
man am 9. Dezember mit hundertfünfundneunzig gegen zwei⸗ 
unddreißig Stimmen auch dem Vertrage mit Bayern zu. Die 
Verhandlungen in den süddeutschen Parlamenten aber haben 
dann nicht mehr viele Schwierigkeiten gemacht; nur in Bayern 
widerstrebte in der Kammer der Abgeordneten wiederum die 
klerikale „Patriotenpartei“ unter Jörg: bis endlich die Mehr— 
heit, gegen den Bericht der Kommission, am 22. Januar 1871 — 
nach der Kaiserproklamation von Versailles und somit nicht, 
ohne sich geschichtlich lächerlich zu machen — ihre Zu— 
stimmung gab. 
Inzwischen aber waren die Dinge in Versailles ihren 
rafchen und nunmehr auch sicheren Gang fortgeschritten. Nach 
Ratifikation der Novemberverträge bot König Ludwig II. von 
Bayern, wie in anderem Zusammenhang schon erzählt, dem König 
Wilhelm als Bundesprüsidenten den Titel eines Deutschen Kaisers 
an, und König Wilhelm konnte sich diesem Antrage, der inzwischen
	        
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