Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage 568
Viel konkreter aber oder wenigstens augenscheinlicher, in
großen Reihen von Gesetzen, schlugen sich die speziellen Lebens—
bedürfnisse der Gesamtnation außerhalb der allgemeinen poli⸗
tischen Richtungnahme nieder. Vor allem die Verkehrsbedürfnisse
als mit die größten Anliegen der aufsteigenden Zeit höchster
Blüte des neuen Wirtschaftslebens kamen hier in Betracht:
und für sie hatte auch die Verfassung in einigen allgemeinen
Rubriken eine allgemeine Regelung vorgesehen. Außer der
Post und dem Telegraph, die, mit Ausnahme von Württem⸗
berg und Bayern mit ihren Reservatrechten, der Staats⸗
sekretär Stephan als Reichssache aufs trefflichste regelte, handelte
es sich hier vor allem um Münze, Bankwesen und Eisen⸗
bahnen.
Das Münzwesen einheitlich zu gestalten an Stelle der
noch immer geltenden sieben verschiedenen Münzfüße hatte schon
das letzte deutsche Zollparlament am 5. Mai 1870 beschlossen.
Jetzt nun, nach dem Kriege, konnten die starken Zahlungen
Frankreichs unter anderem auch für eine allgemeine und
einheitliche Regelung der gesetzlichen Umlaufsmittel in An—
spruch genommen werden. Der Reichstag forderte daher am
23. Rovember 1871 den Reichskanzler zur baldigen Vorlegung
eines Munzgesetzes, eines Bankgesetzes und eines Gesetzes über
die Ausgabe und Einziehung von Staatspapiergeld auf und
sprach sich zugleich, nicht ohne eingehende und eifrige vorherige
Diskussion, für den Übergang zur Goldwährung aus. Dem—
gemäß konnte zunächst am 9. Juli 1878 ein Münzgesetz in
Kraft treten, das die Grundlagen unseres heutigen Münz⸗
systems geschaffen hat. Es wurden goldene Zwanzig- und
Zehnmarkstücke ausgeprägt, und die Höhe der Silberprägung
wurde auf zehn Mark für den Kopf der Bevölkerung, also vor⸗
läufig vierhundertundzehn Millionen Mark festgesetzt. Neben dem
Hartgeld aber blieb einstweilen noch die starke Übersättigung
Deutschlands mit staatlichem wie Bankpapiergeld aus den
Ländern der Kleinstaaten her bestehen; es liefen etwa für ein—
undsechzig Millionen Taler Staatspapiergeld und für vier—
hundertachtzig Millionen Taler Zettelbanknoten um, von denen