Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage 568 
Viel konkreter aber oder wenigstens augenscheinlicher, in 
großen Reihen von Gesetzen, schlugen sich die speziellen Lebens— 
bedürfnisse der Gesamtnation außerhalb der allgemeinen poli⸗ 
tischen Richtungnahme nieder. Vor allem die Verkehrsbedürfnisse 
als mit die größten Anliegen der aufsteigenden Zeit höchster 
Blüte des neuen Wirtschaftslebens kamen hier in Betracht: 
und für sie hatte auch die Verfassung in einigen allgemeinen 
Rubriken eine allgemeine Regelung vorgesehen. Außer der 
Post und dem Telegraph, die, mit Ausnahme von Württem⸗ 
berg und Bayern mit ihren Reservatrechten, der Staats⸗ 
sekretär Stephan als Reichssache aufs trefflichste regelte, handelte 
es sich hier vor allem um Münze, Bankwesen und Eisen⸗ 
bahnen. 
Das Münzwesen einheitlich zu gestalten an Stelle der 
noch immer geltenden sieben verschiedenen Münzfüße hatte schon 
das letzte deutsche Zollparlament am 5. Mai 1870 beschlossen. 
Jetzt nun, nach dem Kriege, konnten die starken Zahlungen 
Frankreichs unter anderem auch für eine allgemeine und 
einheitliche Regelung der gesetzlichen Umlaufsmittel in An— 
spruch genommen werden. Der Reichstag forderte daher am 
23. Rovember 1871 den Reichskanzler zur baldigen Vorlegung 
eines Munzgesetzes, eines Bankgesetzes und eines Gesetzes über 
die Ausgabe und Einziehung von Staatspapiergeld auf und 
sprach sich zugleich, nicht ohne eingehende und eifrige vorherige 
Diskussion, für den Übergang zur Goldwährung aus. Dem— 
gemäß konnte zunächst am 9. Juli 1878 ein Münzgesetz in 
Kraft treten, das die Grundlagen unseres heutigen Münz⸗ 
systems geschaffen hat. Es wurden goldene Zwanzig- und 
Zehnmarkstücke ausgeprägt, und die Höhe der Silberprägung 
wurde auf zehn Mark für den Kopf der Bevölkerung, also vor⸗ 
läufig vierhundertundzehn Millionen Mark festgesetzt. Neben dem 
Hartgeld aber blieb einstweilen noch die starke Übersättigung 
Deutschlands mit staatlichem wie Bankpapiergeld aus den 
Ländern der Kleinstaaten her bestehen; es liefen etwa für ein— 
undsechzig Millionen Taler Staatspapiergeld und für vier— 
hundertachtzig Millionen Taler Zettelbanknoten um, von denen
	        
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