Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

568 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
Reiche immer mehr neue Gesetzesmaterien unterstellt wurden: 
und bald war es auf dem Wege, sich zu einem allgemeinen 
Reichsgericht zu erweitern. 
Dieser Bewegung sekundierte dann eine andere, die vom 
Reichstage ausging. Im Reichstage wurde schon am 15. No— 
vember 1871 ein Antrag durchgebracht, der unter Aufhebung 
aller partikularen Gesetze Rechtseinheit im Reiche für Straf— 
recht, Strafverfahren und Gerichtsorganisation, kurz für das 
Janze gerichtliche Verfahren, und ferner ein einheitliches bürger⸗ 
liches Gesetzbuch forderte. Es war ein Beschluß, dem der 
Bundesrat am 12. Dezember 18783 fast einstimmig — da— 
gegen votierten nur die beiden Mecklenburg und Reuß älterer 
Linie — beitrat, und dem er die Einsetzung einer Kommission 
zur Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuches sowie die 
Vorbereitungen zu Gesetzen über das gerichtliche Verfahren 
folgen ließ. 
Diese letzteren Gesetze kamen dann seit dem Jahre 1874 
vor den Reichstag, zunächst in einem Zustande, der die Gerichts- 
barkeit der Einzelstaaten noch außerordentlich schonte. Indes 
im Reichsstag wurden sie im Herbst 1874 gerade von diesem 
Gesichtspunkte aus und vornehmlich von den liberalen Parteien 
einer gründlichen Kritik unterzogen; und man beschloß die Ein— 
arbeitung der Meinung des Reichstages in sie einer außer⸗ 
ordentlichen ständigen Justizkommission zu übertragen, die am 
28. Januar 1875 in der Stärke von achtundzwanzig Mitgliedern 
gewählt wurde. Diese Kommission, die unter dem Vorsitz Miquels 
fleißig arbeitete, wurde im Herbst 1876 mit ihrer Arbeit fertig, 
und am 7. November 1881 nahm der Reichstag die von ihr aufs 
tiefste modifizierte Zivilprozeßordnung, Strafprozeßordnung und 
das Gerichtsverfassungsgesetz, wozu im Laufe der Verhandlungen 
noch eine Konkursordnung gekommen war, mit großer Mehr⸗ 
heit an. 
Nun galt es aber die Zustimmung des Bundesrates. Der 
Bundesrat erklärte anfangs nicht weniger als sechsundachtzig 
der gefaßten Kommissionsbeschlüsse als unannehmbar. Da eilte 
Bismarck von Varzin herbei, übernahm seit Jahren zum ersten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.