570 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Aber auch innerhalb der Bundesfunktionen des Reiches
selbst hat sich der anfangs gemeinte Staatenbund unter Preußens
Führung in sehr bemerkenswerter Weise zum Bundesstaat über
allen Partikularstaaten, auch über Preußen, entwickelt. Die Ent—
wicklung, die hier verlaufen ist, schloß sich vornehmlich an den
Betrieb der auswärtigen Angelegenheiten und an das Heerwesen,
noch mehr aber an die innere Verwaltung und die Finanzen an.
Die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten war allerdings
von vornherein einheitlich gedacht; im Norddeutschen Bunde war es
die preußische Diplomatie, die sie übernahm; und Preußen zahlte
auch allein ihre Kosten. Doch bestand daneben noch das Gesandt⸗
schaftsrecht der Einzelstaaten. So blieb nun die Lage zunächst auch
im Reiche. Indes wurde jetzt im Bundesrat zugleich ein Ausschuß
für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet, der die allgemeine
Politik kontrollieren und bei den wichtigsten Fragen eingreifen sollte.
Es gab mithin jetzt zwei Konkurrenzen der einheitlichen
Leitung: die Gesandtschaften der Sonderstaaten und den bundes⸗
rätlichen Ausschuß. Allein keine dieser Institutionen hat rechtes
Leben gewonnen. Der Ausschuß blieb gegenüber der unvergleich—
lichen Leitung der auswärtigen Politik durch den Fürsten Bis—
marck auf dem Papier und hat auch seitdem bis auf die jüngste
Zeit nur selten und nur dann von sich hören lassen, wenn die
Initiative dazu vom auswärtigen Amte selber ausging. Von den
Gesandtschaften aber wurden die bayerischen in London, Paris,
Brüssel, Karlsruhe und Darmstadt noch 1871, die sächsischen
in Paris, Petersburg, Rom und Weimar 1872 eingezogen;
Baden gar hatte schon Juli 1871 auch sein „Ministerium der
auswärtigen Angelegenheiten“ beseitigt. Sind nun seitdem auch
einige dieser Gesandtschaften, für die Regelung zum Beispiel des
besonderen bayerischen partikularen Heimatswesens oder zum Ver⸗
kehr zwischen einzelnen Bundesstaaten, wieder erstanden, so blieb
doch im ganzen an der einheitlichen Leitung der auswärtigen
Angelegenheiten sehr bald mehr kein Zweifel.
Ähnlich einheitlich und gänzlich konform, vor allem für
das Auftreten nach außen hin, also für den Kriegsfall, wurde
aber auch das Heerwesen organisiert. Im Kriegsfalle ist zu—