Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

570 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
Aber auch innerhalb der Bundesfunktionen des Reiches 
selbst hat sich der anfangs gemeinte Staatenbund unter Preußens 
Führung in sehr bemerkenswerter Weise zum Bundesstaat über 
allen Partikularstaaten, auch über Preußen, entwickelt. Die Ent— 
wicklung, die hier verlaufen ist, schloß sich vornehmlich an den 
Betrieb der auswärtigen Angelegenheiten und an das Heerwesen, 
noch mehr aber an die innere Verwaltung und die Finanzen an. 
Die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten war allerdings 
von vornherein einheitlich gedacht; im Norddeutschen Bunde war es 
die preußische Diplomatie, die sie übernahm; und Preußen zahlte 
auch allein ihre Kosten. Doch bestand daneben noch das Gesandt⸗ 
schaftsrecht der Einzelstaaten. So blieb nun die Lage zunächst auch 
im Reiche. Indes wurde jetzt im Bundesrat zugleich ein Ausschuß 
für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet, der die allgemeine 
Politik kontrollieren und bei den wichtigsten Fragen eingreifen sollte. 
Es gab mithin jetzt zwei Konkurrenzen der einheitlichen 
Leitung: die Gesandtschaften der Sonderstaaten und den bundes⸗ 
rätlichen Ausschuß. Allein keine dieser Institutionen hat rechtes 
Leben gewonnen. Der Ausschuß blieb gegenüber der unvergleich— 
lichen Leitung der auswärtigen Politik durch den Fürsten Bis— 
marck auf dem Papier und hat auch seitdem bis auf die jüngste 
Zeit nur selten und nur dann von sich hören lassen, wenn die 
Initiative dazu vom auswärtigen Amte selber ausging. Von den 
Gesandtschaften aber wurden die bayerischen in London, Paris, 
Brüssel, Karlsruhe und Darmstadt noch 1871, die sächsischen 
in Paris, Petersburg, Rom und Weimar 1872 eingezogen; 
Baden gar hatte schon Juli 1871 auch sein „Ministerium der 
auswärtigen Angelegenheiten“ beseitigt. Sind nun seitdem auch 
einige dieser Gesandtschaften, für die Regelung zum Beispiel des 
besonderen bayerischen partikularen Heimatswesens oder zum Ver⸗ 
kehr zwischen einzelnen Bundesstaaten, wieder erstanden, so blieb 
doch im ganzen an der einheitlichen Leitung der auswärtigen 
Angelegenheiten sehr bald mehr kein Zweifel. 
Ähnlich einheitlich und gänzlich konform, vor allem für 
das Auftreten nach außen hin, also für den Kriegsfall, wurde 
aber auch das Heerwesen organisiert. Im Kriegsfalle ist zu—
	        
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