Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Zweite Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 585 
bewährte Herr von Möller. Der Oberpräsident stand seiner⸗ 
seits unmittelbar unter dem Reichskanzler. Zur Vermittlung 
der Geschäftsführung des Reichskanzlers mit ihm wurde aber 
in Berlin eine besondere Abteilung im Reichskanzleramt ge— 
bildet. Im übrigen war der Oberpräsident in Verwaltungs⸗ 
sachen im hohen Grade selbständig; und zu seiner Beratung 
wurde ihm ein einheimisches Kollegium als „Kaiserlicher Rat 
von Elsaß-Lothringen“ zur Seite gestellt. Das Ergebnis war, 
daß die Geschäfte des Landes im wesentlichen in Straßburg 
erledigt wurden, statt früher in Paris. In der unteren Ver— 
waltung aber, unter den Präfekten, war die alte Verfassung, 
wonach die drei Departements in zwölf Arrondissements zer⸗ 
fallen waren, schon während des Krieges aufgelöst worden; 
die Arrondissements waren nach deutschen Begriffen für eine 
intensive Verwaltung zu groß. An ihrer Stelle hatte man 
vielmehr zweiundzwanzig Kreise gebildet und an die Spitze 
eines jeden einen Kreisdirektor, im Sinne etwa eines preußischen 
Landrats, nur mit der Möglichkeit viel intensiverer Einwirkung, 
gestellt. Es war eine Neuerung, die sich sehr bewährt hat. 
Bald darauf ging man dann, an der Hand der nunmehr 
gegebenen Dreiteilung: Kreisdirektor, Bezirkspräsident, Ober⸗ 
präsident weiter, indem man, wie neben den Oberpräsidenten 
den Kaiserlichen Rat, so neben die unteren Instanzen durch ein 
Gesetz vom 28. Januar 1873 Bezirks- und Kreistage stellte 
als Organe der Selbstverwaltung, die aus Wahlen hervor⸗ 
gingen. 
Neben der Landesverwaltung aber wurde selbstverständlich 
die Reichsverwaltung, wurden auch deutsche Verwaltungs— 
grundsätze als Ganzes eingeführt. Bei der Reichsverwaltung ergab 
sich darauf bald, daß vornehmlich die Verkehrsverwaltungen im 
hohen Grade günstig wirkten; selbst die verbissensten Franzosen⸗ 
freunde erkannten die Präzision der Post, der Telegraphen, der 
Eisenbahnen an. Die deutschen Verwaltungsgrundsätze aber 
machten sich zunächst in der wohlwollendsten Erwägung — und 
demgemäß reichem Ersatz — aller Kriegsschäden geltend. Dann 
fiel allgemein die strenge Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit 
Lamprecht, Deutsche Geschichte. XI, 2. 38
	        
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