590 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
vor allem am Klerus des Landes. Hier war allerdings der
Bischof Räß von Straßburg ein Elsässer Bauernsohn von deutscher
Erziehung, aber im tiefsten doch klerikal gefärbt, wie er denn
an der Beeinflussung des deutschen Katholizismus durch den
französischen Klerikalismus in jungen Jahren eifrig mitgearbeitet
hatte; und neben ihm amtierte in Rapp ein Generalvikar von
ganz französischer Gesinnung; am 17. März 1873 mußte Rapp
ausgewiesen werden, weil sich ergeben hatte, daß er an der
Spitze einer französisch-klerikalen Geheimverbindung stand, die
das Franzosentum in den Reichslanden zu unterstützen zum
Zweck hatte. In Metz aber stand in dem Bischof Dupont
de Loges ein echter Franzose an der Spitze der geistlichen Ver—
waltung.
Was aber fast noch schlimmer war: die ganze katholische
Kirchenverwaltung war noch an das französische Diözesansystem
angeschlossen. Die Bischöfe von Metz und von Straßburg waren
Suffragane des Erzbistums Besancon, und Teile der französischen
Bistümer Nancy und St. Dié umfaßten Gebiete des Reichs—
landes in den Kreisen Chateau Salins, Saarburg usw. Die
Folge war, daß die beiden Bischöfe von Metz und von Straß-
burg Anweisungen von ihren erzbischöflichen Oberen, in dessen
Kapitel sie saßen, erhalten konnten, und daß die reichsländischen
Pfarrer der Dibzesen Nancy und St. Dis durch Befehle ihrer
Bischöfe in die schlimmsten Pflichtenkonflikte getrieben wurden. So
hatten z. B. die Pfarrer der Diözese Nancy am 3. August 1873
einen Hirtenbrief ihres Bischofs zu verlesen, der die Gläubigen
zu Gebeten für die Wiedervereinigung von Straßburg und
Metz mit Frankreich aufforderte. Natürlich wurde der Bischof
vom Landgericht Zabern zu einer Strafe von zwei Monaten
Gefängnis verurteilt; aber er saß sicher in Nancy und büßte die
Strafzeit nicht ab, während seine Pfarrer sitzen mußten. Da
war denn klar: das waren unhaltbare Zustände; und doch wurden
sie erst im Jahre 1874 durch Verhandlungen mit Frankreich und
Frankreichs mit dem Papste beseitigt. Aber selbstverständlich
wurde damit der französische Klerikalismus in den Reichslanden
nicht ertötet; im Gegenteil: er erhielt zu dieser Zeit durch den