Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

590 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. 
vor allem am Klerus des Landes. Hier war allerdings der 
Bischof Räß von Straßburg ein Elsässer Bauernsohn von deutscher 
Erziehung, aber im tiefsten doch klerikal gefärbt, wie er denn 
an der Beeinflussung des deutschen Katholizismus durch den 
französischen Klerikalismus in jungen Jahren eifrig mitgearbeitet 
hatte; und neben ihm amtierte in Rapp ein Generalvikar von 
ganz französischer Gesinnung; am 17. März 1873 mußte Rapp 
ausgewiesen werden, weil sich ergeben hatte, daß er an der 
Spitze einer französisch-klerikalen Geheimverbindung stand, die 
das Franzosentum in den Reichslanden zu unterstützen zum 
Zweck hatte. In Metz aber stand in dem Bischof Dupont 
de Loges ein echter Franzose an der Spitze der geistlichen Ver— 
waltung. 
Was aber fast noch schlimmer war: die ganze katholische 
Kirchenverwaltung war noch an das französische Diözesansystem 
angeschlossen. Die Bischöfe von Metz und von Straßburg waren 
Suffragane des Erzbistums Besancon, und Teile der französischen 
Bistümer Nancy und St. Dié umfaßten Gebiete des Reichs— 
landes in den Kreisen Chateau Salins, Saarburg usw. Die 
Folge war, daß die beiden Bischöfe von Metz und von Straß- 
burg Anweisungen von ihren erzbischöflichen Oberen, in dessen 
Kapitel sie saßen, erhalten konnten, und daß die reichsländischen 
Pfarrer der Dibzesen Nancy und St. Dis durch Befehle ihrer 
Bischöfe in die schlimmsten Pflichtenkonflikte getrieben wurden. So 
hatten z. B. die Pfarrer der Diözese Nancy am 3. August 1873 
einen Hirtenbrief ihres Bischofs zu verlesen, der die Gläubigen 
zu Gebeten für die Wiedervereinigung von Straßburg und 
Metz mit Frankreich aufforderte. Natürlich wurde der Bischof 
vom Landgericht Zabern zu einer Strafe von zwei Monaten 
Gefängnis verurteilt; aber er saß sicher in Nancy und büßte die 
Strafzeit nicht ab, während seine Pfarrer sitzen mußten. Da 
war denn klar: das waren unhaltbare Zustände; und doch wurden 
sie erst im Jahre 1874 durch Verhandlungen mit Frankreich und 
Frankreichs mit dem Papste beseitigt. Aber selbstverständlich 
wurde damit der französische Klerikalismus in den Reichslanden 
nicht ertötet; im Gegenteil: er erhielt zu dieser Zeit durch den
	        
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