594 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
Wo war nun die vorher für die Voten der Reichslands⸗
abgeordneten verkündete Einigkeit? Die Szene endete in all⸗
gemeiner Heiterkeit; die liberalen Protestler zogen sich entsetzt
von diesem Orte sachlicher Erwägungen zurück und ließen die
großen Städte, die sie gewählt hatten, auf drei Jahre im
Reichstage unvertreten, so daß sich die Straßburger schließlich,
um ihre Interessen gewahrt zu sehen, in manchen ihrer An⸗
gelegenheiten direkt an den Reichskanzler wandten; die Klerikalen
aber gingen dahin, wohin sie nach altdeutschen Begriffen ge—
hörten, zum Zentrum.
So war denn klar, daß man im Reichslande politisch einst⸗
weilen mit kindischen Protestlern und unselbständigen Klerikalen
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fassung der politischen Gesamtlage auch nur des Reichslandes,
geschweige denn des Reiches war einstweilen nichts zu spüren.
Das zeigten auch die Anträge, welche die klerikalen Reichs—
länder mit Unterstützung des Zentrums noch im Verlaufe der
Tagung stellten: der Antrag auf Aufhebung der Befugnis des
Oberpräsidenten, bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit den
Belagerungszustand zu verkünden, eine Befugnis, die der Pfarrer
Guerber merkwürdigerweise ein „unbeschränktes Diktaturrecht“
nannte, und der Antrag auf Einführung eines Preßgesetzes, das
heißt auf Zulassung der Presse der französischen und klerikalen
Hetzer. Natürlich fielen beide durch; zugleich aber erhielten die
Autragsteller gelegentlich der Beratung einer ersten, von ihnen
vorgebrachten Eingabe vom Fürsten Bismarck eine Lektion, die
besser als alles den damaligen politischen Zustand der Geister
in den Reichslanden vorzustellen geeignet ist, sowie den Ein—
druck, den dieser auf die entscheidenden Stellen in Berlin
machte. Der Fürst beglückwünschte die Redner der Gruppe
zunächst dazu, daß die Beschwerde der Elsässer hier vor dem
deutschen Reichsstag und nicht in der französischen National—
versammlung erörtert werde. „Denken wir uns die Verhält—
nisse ins Gegenteil übertragen, daß bei einem anderen Ausfall
des Krieges etwa ein Teil der Rheinprovinz oder, was viel⸗
leicht noch wahrscheinlicher war, ein Teil von Belgien französisch