596 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
dem elsässischen nach einer erzwungenen politischen Unmündigkeits⸗
dauer von fast sechs Generationen nur zu natürlich war, dennoch
den Fürsten Bismarck nicht ab, anzuerkennen, welch tüchtiger
Sinn sich im Reichslande bei der Verwaltung der eigenen An—
gelegenheiten regte. Von der weiteren Ausbildung dieses
Sinnes mußte aber nach deutschen Begriffen auch die Ent—
faltung der politischen Reife erwartet werden. Damit war die
weitere Entwicklung des Deutschtums vornehmlich in die Vor—
gänge verlegt, in denen das Land an seiner eigenen Regierung
teilnahm: und die Förderung der Teilnahme des Landes an
seiner Verwaltung wurde zum Hauptproblem.
Hier ergaben sich nun rasch erfreuliche Fortschritte. Im
Jahre 1874, als wiederum Kreis- und Bezirksratswahlen statt—
fanden, zeigte sich, daß die Autonomisten schon über die Mehr—
heit der Stimmen verfügten. Alle Kreisräte und alle Bezirks—
—E
treuem Sinne an der Verbesserung ihrer Angelegenheiten.
Faßten dabei die Bezirkstage einstimmig den ihre Zuständigkeit
überschreitenden Beschluß: daß die Regierung dem Lande bald
eine über die Bezirkstage hinausgehende gemeinsame Vertretung
geben möge, so hatte die Regierung dagegen insofern nichts
einzuwenden, als sie selbst es für möglich hielt, in diesem
Sinne vorzugehen.
Am 29. Oktober 1874 wurde durch einen kaiserlichen Er—
laß ein Landesausschuß für Elsaß-Lothringen eingesetzt. Er
war aus je zehn Mitgliedern der einzelnen Bezirkstage zu
bilden, die diese aus sich zu wählen hatten, und seine Aufgabe
sollte es sein, wichtigere Verwaltungsmaßregeln und den
Landeshaushaltsanschlag zu begutachten sowie auch solche
Gesetzentwürfe, die ihrem Inhalte nach nicht der Reichsgesetz-
gebung vorbehalten waren.
Am 5. April 1875 wurde der Landesausschuß zum ersten
Male von den Bezirkstagen gewählt, am 17. Juni trat er
zum ersten Male in Straßburg zusammen. Seine Beratungen,
die namentlich dem Entwurf des Landeshaushaltes für das
Jahr 1876 galten, zeichneten sich wiederum durch Sachlichkeit