598 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
zugehen. Zunächst nahm der Reichstag am 28. März 1877,
gegen den Widerstand der reichsländischen Protestler und Kleri—
kalen, die Kompetenzerweiterung des Landesausschusses an, wie
sie im Frühjahr 1876 vorgeschlagen worden war. Wenige
Jahre darauf aber geschah ein weiterer Schritt. Ein Antrag
des elsässischen Abgeordneten Schneegans, Elsaß-Lothringen eine
selbständige, im Lande befindliche Regierung zu geben, wurde
vom Reichstag am 27. März 1879 einstimmig gutgeheißen.
Und hierauf legte der Reichskanzler am 14. Mai 1879 dem
Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der diesem Antrag im
weitesten Sinne nachkam, und der vom Reichstag, wiederum
gegen die reichsländischen Protestler und Klerikalen, doch mit
Zustimmung des deutschen Zentrums, angenommen wurde. Da—
nach wurde das Berliner Reichskanzleramt für Elsaß⸗Lothringen
sowie das Oberpräsidium in Straßburg aufgehoben und statt
dessen ein Statthalteramt in Straßburg eingerichtet. Dieses
erhielt die bisher dem Reichskanzler obliegende Verantwortlich—
keit und unter sich ein Ministerium mit einem Staatssekretär
und einer Anzahl von Unterstaatssekretären als Vorständen.
Ferner wurde zur Beratung der Regierung ein Staatsrat ge—
bildet, der aus dem Staatssekretär, den Unterstaatssekretären,
dem Oberlandesgerichtspräsidenten und dem Generalstaatsanwalt
bestehen sollte sowie aus acht vom Kaiser ernannten Mitgliedern,
von denen je einer dem Richterstand und den ordentlichen Pro⸗
fessoren der Universität Straßburg angehören mußte, während
drei dem Kaiser vom Landesausschuß vorzuschlagen waren.
Zweitens aber wurde der Landesausschuß auf achtundfünfzig
Mitglieder erweitert und durch ein wohlgegliedertes Wahl—
system zu einer Repräsentation der führenden Gesellschafts⸗
schichten des Landes umgeschaffen.
Es ist die Verfassung, die in ihren Grundzügen noch heute
besteht, und unter der Elsaß-Lothringen sich konsequent weiter
zu blühenden inneren Verhältnissen entwickelt hat.
Unsere Erzählung verfolgt von diesem Momente ab die
Schicksale Elsaß-Lothringens im Reiche nicht weiter. Waren sie
bis zum Beginn der achtziger Jahre für ein deutsches Land