Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

634 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
Weltherrschaft der Kurie am französischen Klerikalismus brauch⸗ 
bar war, in das Programm eines neuen Ratholizismus voll⸗ 
zogen hatten: hat doch Pius IX. sogar als ein liberaler Papst 
den Stuhl Petri bestiegen. Und so geschah, was deutscher 
Glaube und deutsche Frömmigkeit schon einmal im 11. Jahr⸗ 
hundert erlebt hatten: wie ihnen damals das kirchliche System 
Clunys nahetrat, so wurde ihnen neben ihrer eigenen, in die 
nationale Verfassungsgeschichte verschlungenen Entwicklung jetzt 
der französische Klerikalismus, soweit er nicht schon von Belgien 
und Frankreich direkt einwanderte, auch noch von Rom aus auf⸗ 
erlegt. 
Dieser Verlauf der Dinge ist auch noch unter einem weiteren 
Gesichtspunkte merkwürdig. Wir wissen, wie sehr der Import 
französischer, im Grunde noch individualistischer Staatsgedanken 
und Staatseinrichtungen die liberale Einheitsbewegung der 
vierziger Jahre einseitig gestaltet und auch noch die Durchbildung 
der Verfassung unserer Territorialstaaten wie selbst des Reiches 
mit fremdem politischen Gut belastet hat!. Jetzt fand eine 
ähnliche Infektion gleichsam auch auf dem Gebiete derjenigen 
Kirche statt, die unter den christlichen Bekenntnissen noch den 
weitaus festesten Verfassungsbau aufwies: Staat und Kirche 
wurden in gleicher Weise durch fremde Importe in ihrem eigensten 
Wachstum behindert. 
Im übrigen waren es natürlich auch in Deutschland die 
Massen, die der neuen Bewegung besonders rasch dienten: und 
so gewann sie alsbald einen hervorragend sozialen Charakter 
und entfaltete vornehmlich die modernen Lebensformen einer 
demokratischen Entwicklung, Vereinswesen und Presse. Da hatte 
der Kaplan Kolping schon seit 1846 die ersten katholischen Ge— 
sellenvereine gegründet. Entscheidend aber wurde für das volle 
Aufblühen dieses neuen Wesens, wie sich denken läßt, das 
demokratische Jahr 1848. Damals wurde zunächst in Mainz 
der Piusverein errichtet zur allgemeinen Durchführung des 
klerikalen Programms, soweit es auf Freiheit der Kirche lautete. 
1S. oben S. 51 ff. 4509 ff.
	        
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