Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

836 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
Saat von mittleren katholischen Verbänden für bestimmte Zwecke 
empor. Da wurde im Mai 1849 zu Breslau ein Verein zur 
Propaganda in den protestantischen Gegenden gestiftet, und 
im Herbst 1849 zu Regensburg der Bonifaziusverein zur Unter⸗ 
stützung der Katholiken in der deutschen Diaspora. Später 
kam dann noch die ganze Fülle jener allgemeinen Vereine hinzu, 
die sich mit speziellen Angelegeuheiten der eigenen Kirche be— 
schäftigen, der Borromeusverein zur Verbreitung katholischer 
Literatur, die Erzbruderschaft vom heiligen Michael, der Verein 
der Kindheit Jesu usw. Und an diese Vereine schloß sich die 
Bildung von Tausenden noch kleinerer Korporationen, Kon⸗ 
gregationen, Bruderschaften für die verschiedensten religiösen 
und profanen Zwecke. 
Das Vereinswesen aber wurde wiederum zusammengehalten, 
gepflegt und nochmals erweitert durch eine in starker Progression 
wachsende Presse, die, anfangs mehr erbaulich gewendet, bald 
auch politische Absichten mit Entschiedenheit zu vertreten begann. 
Konnte nun diese ganze, zunächst von unten her wachsende, 
aber auch von Rom her emsig geförderte Strömung ohne Einfluß 
auf die Kirche bleiben? Was schon im Verlaufe der clunia⸗ 
zensischen Bewegung und des Investiturstreits vereinzelt zutage 
getreten war, wiederholte sich jetzt, in Zeiten weit entwickelteren 
Verkehrs und stärkerer persönlicher Zusammenhänge, in weit 
umfassenderer Weise: der Klerikalismus machte alsbald auf die 
Bischöfe seinen Einfluß geltend. Von Rom her veranlaßt und 
durch Anregungen aus der deutsch-klerikalen Bewegung noch mehr 
vorwärts geschoben, traten unter starker Propaganda des Kardinals 
Geißel die sechsundzwanzig deutschen Bischöfe schon im Jahre 1848, 
vom 22. Oktober bis 16. November, zu einer Beratschlagung der 
Zeitläufte in Würzburg zusammen und erklärten: wie entschieden 
und streng auch die Kirche anarchische Bestrebungen jeder Art ver⸗ 
werfe, so habe sie doch ein lebendiges Interesse an der Sicherung 
alles desfen, was der allgemeine Ruf nach Freiheit von administra⸗ 
tiver Bevormundung und Kontrolle Wahres enthalte. Darum 
forderten sie unbeschränkte Freiheit des Unterrichts und der 
Lehre, das Recht der alleinigen Prüfung und Üüberwachung der
	        
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