Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs . 637
Geistlichen, des Kultus, der Kongregationen, unbedingt freien
Verkehr mit dem Papste und Aufhebung jedes Plazets der
Regierungen. Es waren Forderungen, die anfangs freilich noch
nicht alle Bischöfe billigten. Der Bischof von Hoffstätter von
Passau hielt bei dieser Gelegenheit noch eine Ansprache, die
das Beginnen der Amtsgenossen als gefahrvoll und nahezu
rebolutionär bezeichnete, und protestierte gegen die ganze Ver⸗
sammlung. Allein die Amtsbrüder, die die „Strafpredigt mit
peinvollem Schweigen“ angehört hatten, wußten schließlich doch
auch diesen zeitlosen Eiferer für ihre Anschauungen zu gewinnen.
Von welchen Motiven sie aber ausgingen, das hat wohl niemand
besser ausgesprochen als der Kölner Erzbischof Geißel, wenn er
bemerkte, die Bischöfe könnten in den jetzigen Zeiten unmöglich
dem neuerwachten Eifer der Laien untätig zusehen und, die Hand
im Schoße, den Gang der Dinge gemächlich abwarten.
Unter diesen Umständen war natürlich auch von seiten
der liberal⸗revolutionären Gewalten kein Widerspruch gegen
die Forderungen der Bischöfe zu erwarten. Die Frankfurter
Nationalversammlung hatte schon beschlossen, daß jede an⸗
erkannte Kirche die selbständige Ordnung und Verwaltung ihrer
Angelegenheiten sowie freien Besitz und Genuß aller ihrer
Anstalten, Stiftungen und Fonds haben solle. Dann war diese
Anschauung aus den Frankfurter Grundrechten in den Artikel 12
der Preußischen Verfassung vom 5. Dezember 1848 über⸗
gegangen: und so wurden in Preußen die vollen Konsequenzen
zus der bischöflichen Erklärung gezogen. Die revidierte Ver⸗
fassung vom 31. Januar 1850 gewährte den preußischen
Bischöfen einen großen Teil ihrer Forderungen: den freien
Verkehr mit Rom sowie die selbständige Kirchenverwaltung und
die Übertragung aller in dieser Hinsicht früher vom Staat aus⸗
geübten Rechte, u. a. alles Besetzungsrechtes kirchlicher Stellen.
Und was in all dieser Hinsicht die Verfassung noch nicht darbot,
das hat die Kultusverwaltung unter Friedrich Wilhelm IV.,
die seit 1841 mit einer besonderen katholischen Abteilung aus—
gestattet war, im Sinne des Königs und entsprechend dem Geiste
dieser Abteilung reichlich hinzugefügt.