Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs . 637 
Geistlichen, des Kultus, der Kongregationen, unbedingt freien 
Verkehr mit dem Papste und Aufhebung jedes Plazets der 
Regierungen. Es waren Forderungen, die anfangs freilich noch 
nicht alle Bischöfe billigten. Der Bischof von Hoffstätter von 
Passau hielt bei dieser Gelegenheit noch eine Ansprache, die 
das Beginnen der Amtsgenossen als gefahrvoll und nahezu 
rebolutionär bezeichnete, und protestierte gegen die ganze Ver⸗ 
sammlung. Allein die Amtsbrüder, die die „Strafpredigt mit 
peinvollem Schweigen“ angehört hatten, wußten schließlich doch 
auch diesen zeitlosen Eiferer für ihre Anschauungen zu gewinnen. 
Von welchen Motiven sie aber ausgingen, das hat wohl niemand 
besser ausgesprochen als der Kölner Erzbischof Geißel, wenn er 
bemerkte, die Bischöfe könnten in den jetzigen Zeiten unmöglich 
dem neuerwachten Eifer der Laien untätig zusehen und, die Hand 
im Schoße, den Gang der Dinge gemächlich abwarten. 
Unter diesen Umständen war natürlich auch von seiten 
der liberal⸗revolutionären Gewalten kein Widerspruch gegen 
die Forderungen der Bischöfe zu erwarten. Die Frankfurter 
Nationalversammlung hatte schon beschlossen, daß jede an⸗ 
erkannte Kirche die selbständige Ordnung und Verwaltung ihrer 
Angelegenheiten sowie freien Besitz und Genuß aller ihrer 
Anstalten, Stiftungen und Fonds haben solle. Dann war diese 
Anschauung aus den Frankfurter Grundrechten in den Artikel 12 
der Preußischen Verfassung vom 5. Dezember 1848 über⸗ 
gegangen: und so wurden in Preußen die vollen Konsequenzen 
zus der bischöflichen Erklärung gezogen. Die revidierte Ver⸗ 
fassung vom 31. Januar 1850 gewährte den preußischen 
Bischöfen einen großen Teil ihrer Forderungen: den freien 
Verkehr mit Rom sowie die selbständige Kirchenverwaltung und 
die Übertragung aller in dieser Hinsicht früher vom Staat aus⸗ 
geübten Rechte, u. a. alles Besetzungsrechtes kirchlicher Stellen. 
Und was in all dieser Hinsicht die Verfassung noch nicht darbot, 
das hat die Kultusverwaltung unter Friedrich Wilhelm IV., 
die seit 1841 mit einer besonderen katholischen Abteilung aus— 
gestattet war, im Sinne des Königs und entsprechend dem Geiste 
dieser Abteilung reichlich hinzugefügt.
	        
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