Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs. FJ 639 
der kanonischen Gesetzgebung. Ferner lieferte es die Schule an 
die Kirche aus, gab der Kirche volle Freiheit für die Einführung 
geistlicher Orden und für die Verwaltung des Kirchengutes 
und regelte die geistliche Jurisdiktion in einer die weltliche 
Rechtsprechung schwer beeinträchtigenden Weise. Von diesem 
Augenblick bis fast in die Zeiten nach dem Kriege des Jahres 
1866 ist Osterreich der spezifisch katholische Staat in Deutschland 
geblieben; und eben in seinem Ringen mit Preußen hat es, 
benn auch vergebens, versucht, die Kurie seinen politischen 
Zwecken dienstbar zu machen. 
Sahen sich so die beiden deutschen Großstaaten der kleri⸗ 
kalen Sirbmung, wenn auch aus vers chiedenen Gründen, aus⸗ 
geliefert, so versteht es sich, daß sich die Mittelstaaten erst recht 
nicht auf dem Niveau ihrer Rechte aus den dreißiger Jahren 
erhalten konnten. Am ehesten war das noch mit Bayern der 
Fall: freilich hatte hier das Konkordat vom Jahre 1818 im 
Verein mit der Tegernseer Erklärung von 1821 der Kirche alle 
wünschenswerte Freiheit gegeben .. Zu um so stärkeren Konflikten 
kam es in der im Jahre 1827 geschaffenen oberrheinischen Kirchen⸗ 
provinz, in den Bistümern Mainz, Rottenburg, Fulda und 
Limburg unter dem Erzbistum Freiburg im Breisgau. 
Hier hatten die Bischöfe entsprechend den Beschlüssen von 
Würzburg den verschiedenen beteiligten Regierungen ihre 
Forderungen gestellt. Als indes die Beratungen der im übrigen 
der Bewilligung dieser Forderungen gar nicht abgeneigten 
Regierungen zu langsam vorzurücken schienen, gingen sie eigen⸗— 
mächtig vor. Namentlich seitens des alten, ganz in den Händen 
der Jesuiten befindlichen Freiburger Erzbischofs Vicari geschah 
das, ebenso durch den Bischof von Limburg. Am stillsten, ja 
auffällig ruhig verhielt sich der der Diszese von Rom her auf—⸗ 
oktroyierte Bischof von Mainz, Freiherr von Ketteler: bis man 
erfuhr, daß am 283. August 1854 zwischen ihm und der hessischen 
Regierung eine geheime Konvention abgeschlossen worden war, 
der ihm auch extreme Forderungen bewilligt waren. 
1 S. oben S. 28ff.
	        
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