548 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. —
Indes in welcher Richtung sich die Absichten der Jesuiten
bewegten, zeigte bald wie der Univers Veuillots so das Leib—
blatt und zugleich ausgesprochenermaßen halbamtliche Organ des
Papstes, die Civiltà cattolica, indem sie sich eingehend mit der
Bulle Bonifazius' VIII. vom Jahre 1802 zu beschäftigen begann
und am 6. Februar 1869 ausführte, daß die Katholiken gewiß
mit Freuden die Erklärung der Unfehlbarkeit durch das künftige
Konzil hinnehmen wurden; wobei zu erwarten sei, daß die
Anregung vom Konzile selbst ausgehen und der Beschluß per
acclamationem durchgehen werde.
Es waren Nachrichten, durch welche die gebildeten Katho—
liken allenthalben mit lebhaften Befürchtungen erfüllt wurden.
In Deutschland gingen diese schließlich so weit, daß die Bischöfe
beruhigen zu müssen glaubten. Sie verkündeten daher in einem
Fuldaer Hirtenbrief, vom 6. September 1869, nie und nimmer
werde und könne ein allgemeines Konzil eine neue Lehre aus—
sprechen, die in der Heiligen Schrift oder der apostolischen
Überlieferung nicht enthalten sei. Nie und nimmer würde auch
ein allgemeines Konzil Lehren verkünden, die mit dem Rechte
des Staates und seiner Obrigkeiten in Widerspruch ständen
und die sich ohne Not mit den bestehenden Verhältnissen und
den Bedürfnissen der Gegenwart in Widerspruch setzten. Und
waren diese Worte mit einer Sorgfalt gewählt, die sich später
als praktisch erwies, so verwahrte sich der Führer der Schweizer
Klerikalen noch am Vorabend des Konzils gegen das so—
genannte Papalsystem, das an sich nichts anderes sei als die
uͤbertragung der byzantinischen Souveränitätstheorie auf das
kirchliche Gebiet, und gegen das aus dieser Theorie hervor⸗
gehende Bestreben, den Lehrsatz von der Unfehlbarkeit der
Kirche in Glaubenssachen auf die Verson des Vapstes zu
übertragen.
Inzwischen nahte die Eröffnung des Konzils, der 8. De—
zember 1869. Bald stellte sich heraus, daß der Apparat der
großen Versammlung für die mit ihr verbundene Absicht vor⸗
züglich vorbereitet worden war. Auf siebenhundertsiebenund—
sechzig stimmberechtigte Mitglieder, unter denen auch, eine neue