552 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
Vatikanum waren die Stufen dieser bis zum höchsten Gipfel
ansteigenden und für das Papsttum doch recht eigentlich zen—
tralen Entwicklung!.
Da fragte es sich nun, wie sich die Staatsgewalten zu
dieser Entwicklung verhalten sollten; und hier war wieder das
entscheidende Problem, wie denn deren Gipfelpunkt, die Ver—
kündigung der Unfehlbarkeit, von staatlicher Seite aufgenommen
werden würde. Und da schien denn freilich wiederum grund—
sätzlich kein Zweifel möglich: päpstliche Infallibilität und staat—
liche Souveränität waren sich ausschließende Begriffe. Die
Oppositionsbischͤäfe auf dem Vatikanum hatten ausgeführt:
„Wir lehren: der weltliche Fürst, als Glied der Kirche, unter⸗
stehe der kirchlichen Gewalt, der aber niemals das Recht zustehe,
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zu lösen. Die Gewalt, über Könige und Reiche zu urteilen,
welche die Päpste des Mittelalters ausgeübt hätten, habe ihnen
zufolge einer gewissen eigentümlichen Gestaltung des öffentlichen
Rechtes zugestanden, aber mit den veränderten öffentlichen und
privaten Einrichtungen sei dieselbe, zugleich mit der Grundlage,
auf der sie geruht, hinweggefallen.“ Demgegenüber erneuerte
nun das Vatikanum eben die mittelalterliche Lehre, ja ging
Man vergleiche zu dieser Darstellung G. Schneemann S. J.,
dateinisch-deutsche Handausgabe der Dekrete und der hauptsächlichsten Akten
des hochheiligen ökumenischen Vatikanischen Konzils?, 1895, Einleitung
S. 71f.: „Der Spruch des Vatikanum vom 18. Juli ist in der Tat
nichts anderes als die kräftigste Aufstellung des Autoritätsprinzips gegen
den Subjektivismus der Revolution. Gegen die feierlichsten Akte der päpst⸗
lichen Lehrgewalt ist eben, weil fie unfehlbar sind, nicht nur jede Auf—⸗
lehnung, sondern selbst der Zweifel unberechtigt. Sie fordern nicht nur
»ollkommene äußerliche Unterwerfung, sondern wollen überdies den Ver—⸗
stand zu wahrem innern Gehorsam gefangen nehmen, und das in unserer
Zeit, die nichts begieriger für sich in Anspruch nimmt als unumschränkte
Denkfreiheit und eben deshalb auch maßlose Willkür im Sprechen,
Schreiben und Handeln. Auch ist klar, daß eine solche Autorität und
Bewalt in der Hand des Oberhauptes der Kirche eben wegen ihrer Un—
fehlbarkeit nicht von Volkesanaden. sondern unmittelbar nur von Gott
herrühren kann.“