Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

552 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
Vatikanum waren die Stufen dieser bis zum höchsten Gipfel 
ansteigenden und für das Papsttum doch recht eigentlich zen— 
tralen Entwicklung!. 
Da fragte es sich nun, wie sich die Staatsgewalten zu 
dieser Entwicklung verhalten sollten; und hier war wieder das 
entscheidende Problem, wie denn deren Gipfelpunkt, die Ver— 
kündigung der Unfehlbarkeit, von staatlicher Seite aufgenommen 
werden würde. Und da schien denn freilich wiederum grund— 
sätzlich kein Zweifel möglich: päpstliche Infallibilität und staat— 
liche Souveränität waren sich ausschließende Begriffe. Die 
Oppositionsbischͤäfe auf dem Vatikanum hatten ausgeführt: 
„Wir lehren: der weltliche Fürst, als Glied der Kirche, unter⸗ 
stehe der kirchlichen Gewalt, der aber niemals das Recht zustehe, 
—DD— 
zu lösen. Die Gewalt, über Könige und Reiche zu urteilen, 
welche die Päpste des Mittelalters ausgeübt hätten, habe ihnen 
zufolge einer gewissen eigentümlichen Gestaltung des öffentlichen 
Rechtes zugestanden, aber mit den veränderten öffentlichen und 
privaten Einrichtungen sei dieselbe, zugleich mit der Grundlage, 
auf der sie geruht, hinweggefallen.“ Demgegenüber erneuerte 
nun das Vatikanum eben die mittelalterliche Lehre, ja ging 
Man vergleiche zu dieser Darstellung G. Schneemann S. J., 
dateinisch-deutsche Handausgabe der Dekrete und der hauptsächlichsten Akten 
des hochheiligen ökumenischen Vatikanischen Konzils?, 1895, Einleitung 
S. 71f.: „Der Spruch des Vatikanum vom 18. Juli ist in der Tat 
nichts anderes als die kräftigste Aufstellung des Autoritätsprinzips gegen 
den Subjektivismus der Revolution. Gegen die feierlichsten Akte der päpst⸗ 
lichen Lehrgewalt ist eben, weil fie unfehlbar sind, nicht nur jede Auf—⸗ 
lehnung, sondern selbst der Zweifel unberechtigt. Sie fordern nicht nur 
»ollkommene äußerliche Unterwerfung, sondern wollen überdies den Ver—⸗ 
stand zu wahrem innern Gehorsam gefangen nehmen, und das in unserer 
Zeit, die nichts begieriger für sich in Anspruch nimmt als unumschränkte 
Denkfreiheit und eben deshalb auch maßlose Willkür im Sprechen, 
Schreiben und Handeln. Auch ist klar, daß eine solche Autorität und 
Bewalt in der Hand des Oberhauptes der Kirche eben wegen ihrer Un— 
fehlbarkeit nicht von Volkesanaden. sondern unmittelbar nur von Gott 
herrühren kann.“
	        
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