Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

III. 
Der erste Schritt zur Zurückdrängung der klerikalen 
Kampfesstellung ging von der bayerischen Regierung aus und 
führte ins Reich. Seit dem vollen Emporkommen der klerikalen 
Partei war die katholische Kirche weithin in eine Agitation 
eingetreten, die Beichtstuhl und Kanzel in den Dienst der 
Tagespolitik stellte. Schon gelegentlich der ersten Reichstags⸗ 
wahlen waren in dieser Hinsicht vom Rhein her die beweg⸗ 
lichsten Klagen erschollen; und aus Bayern wurden erst recht 
Beispiele direkter Aufreizung der Gläubigen gegen die Staats— 
gewalt berichtet. 
Darum schien es notwendig, den Mißbrauch der Kanzel 
strafrechtlich verfolgen zu können, und Bayern beantragte beim 
Bundesrat zu diesem Zwecke einen Zusatz zum Reichsstrafgesetz⸗ 
buch. Einstimmig wurde der Antrag genehmigt; am 28. No⸗ 
vember 1871 fand er die Zustimmung auch des Reichstags. 
Seitdem hat Bayern die Initiative des Reiches weniger in An— 
spruch genommen; im Juni 1872, nach dem Tode des Minister⸗ 
präsidenten von Hegnenberg-Dux, folgte sogar noch eine kurze 
Periode inneren Schwankens, bis das Land unter von Pfretzschner 
von neuem, und nun auf lange, eine antiklerikale Führung erhielt. 
Inzwischen hatte man sich aber auch in Preußen nicht 
verhehlen können, daß die Staatsgewalt einer Stärkung gegen 
die andrängende Kirche bedürfe: dem Landtag, der am 27. No— 
vember 1871 zusammentrat, wurde daher die Ankündigung 
eines Gesetzes gemacht, das die Aufsicht über die Schulen grund— 
sätzlich in die Hände staatlicher Schulinspektoren legen sollte, 
sowie die Aussicht auf ein Zivilstandsgesetz eröffnet. 
Aber die Dinge bewegten sich hier nicht ohne starke Reibung 
Lamprecht. Deutiche Geschichte. XI, 2. 43
	        
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