III.
Der erste Schritt zur Zurückdrängung der klerikalen
Kampfesstellung ging von der bayerischen Regierung aus und
führte ins Reich. Seit dem vollen Emporkommen der klerikalen
Partei war die katholische Kirche weithin in eine Agitation
eingetreten, die Beichtstuhl und Kanzel in den Dienst der
Tagespolitik stellte. Schon gelegentlich der ersten Reichstags⸗
wahlen waren in dieser Hinsicht vom Rhein her die beweg⸗
lichsten Klagen erschollen; und aus Bayern wurden erst recht
Beispiele direkter Aufreizung der Gläubigen gegen die Staats—
gewalt berichtet.
Darum schien es notwendig, den Mißbrauch der Kanzel
strafrechtlich verfolgen zu können, und Bayern beantragte beim
Bundesrat zu diesem Zwecke einen Zusatz zum Reichsstrafgesetz⸗
buch. Einstimmig wurde der Antrag genehmigt; am 28. No⸗
vember 1871 fand er die Zustimmung auch des Reichstags.
Seitdem hat Bayern die Initiative des Reiches weniger in An—
spruch genommen; im Juni 1872, nach dem Tode des Minister⸗
präsidenten von Hegnenberg-Dux, folgte sogar noch eine kurze
Periode inneren Schwankens, bis das Land unter von Pfretzschner
von neuem, und nun auf lange, eine antiklerikale Führung erhielt.
Inzwischen hatte man sich aber auch in Preußen nicht
verhehlen können, daß die Staatsgewalt einer Stärkung gegen
die andrängende Kirche bedürfe: dem Landtag, der am 27. No—
vember 1871 zusammentrat, wurde daher die Ankündigung
eines Gesetzes gemacht, das die Aufsicht über die Schulen grund—
sätzlich in die Hände staatlicher Schulinspektoren legen sollte,
sowie die Aussicht auf ein Zivilstandsgesetz eröffnet.
Aber die Dinge bewegten sich hier nicht ohne starke Reibung
Lamprecht. Deutiche Geschichte. XI, 2. 43