Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

666 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
vorwärts. Es zeigte sich bald, daß eine Gesetzgebung, die den 
Standpunkt des Staates gegenüber den kirchlichen Genossen— 
schaften generell festzulegen bestimmt war, auf den Widerstand 
der konservativ-orthodoxen Strömungen in der evangelischen 
Kirche stieß. Und diese waren nicht nur im preußischen Land— 
tage stark vertreten; sie beherrschten auch noch großenteils die 
Regierung, wie denn der Kultusminister von Mühler ihr 
eifrigster Vertreter war, und fanden einen gewissen Rückhalt 
auch an dem Träger der Krone selbst. 
So hatte es kommen können, daß das Schulaufsichtsgesetz, 
das dem Landtag am 14. Dezember 1871 vorgelegt wurde, im 
Ministerrat gegen die Stimme des Kultusministers beschlossen 
worden war. Und es war augenscheinlich, daß erst nach Be— 
seitigung wenigstens dieses Ministers eine neue Schutzgesetz— 
gebung Aussicht auf erfolgreiche Durchführung hatte. In dieser 
Hinsicht brachte indes der Anfang des neuen Jahres Klärung. 
Auf Drängen aller liberalen Parteien und der Freikonservativen 
reichte der Herr von Mühler am 12. Januar 1872 seine Ent— 
lassung ein. An seine Stelle trat der energische und selbständige 
Geheime Oberjustizrat Falk. 
Falk zog die bisher vorgelegten Gesetzentwürfe mit Aus— 
nahme dessen über die Schulaufsicht zurück, um sie umarbeiten 
zu lassen; das Schulgesetz aber fand im Februar und März 
die Zustimmung der beiden Kammern. Dabei brachten die Er—⸗ 
zrterungen gelegentlich seiner Beratung wenigstens in einer 
Hinsicht Aufschluß über die Ziele der Regierung. So sehr wie 
diese die Notwendigkeit einer allgemeinen Übertragung der Schul— 
aufsicht an staatliche Behörden prinzipiell gegenüber allen Kirchen 
betonte, so ließ sie doch keinen Zweifel darüber, daß eine von 
den kirchlichen Otganen, besonders den Pfarrern, absehende 
Schulinspektion für sie nur da praktisch in Frage kommen werde, 
wo sich Klerikalismus und politische Reichsfeindschaft ver— 
knüpften: so vor allem in Polen. In der Tat ist das Gesetz 
in diesem Sinne gehandhabt worden. Und ganz allgemein 
sprach sich Fürst Bismarck in dem Sinne aus, daß er vor 
allem eine Verquickung der Reichsfeindschaft, wie sie vornehm⸗
	        
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