Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

668 J Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
hierzu ungeeignet zurückgewiesen wurde. Es war ein Vorgang, 
der in Berlin Bedauern hervorrief und im Reichstage offenen 
Zorn heraufbeschwor. 
Am versöhnlichsten sprach hier noch Fürst Bismarck. Er 
betonte, daß er trotz allem auch weiterhin nach bestem Können 
für geregelte diplomatische Beziehungen zwischen der Kurie und 
dem Reiche sorgen werde: denn nur fortwährende persönliche 
Fühlungnahme, nicht mehr ein Konkordat, schien ihm nach dem 
Vatikanum noch das Verhältnis von Staat und katholischer 
Kirche bestimmen zu können. Freilich: eine solche Politik von 
Fall zu Fall konnte der Kurie gegenüber nur ein Staatsmann 
ersten Ranges als unter Umständen erfolgreich in Aussicht 
stellen; aber der Fürst tat dies: „Seien Sie außer Sorge,“ 
rief er, „nach Kanossa gehen wir nicht.“ 
Verfuhr man so, so bedurfte es um so energischerer ein⸗ 
seitiger Feststellung und Ausübung der staatlichen Rechte auf 
dem Wege der Gesetzgebung und der Verwaltung. Und das 
war der Weg, der nunmehr aufs entschiedenste betreten wurde: 
es ist das eigentlich Bezeichnende des großen, nunmehr er—⸗ 
zffneten Kampfes. Die ersten Schritte in dieser Hinsicht brachten 
noch Sommer und Herbst 1872. Der Reichstag ergriff die 
Initiative zu einem Gesetz, wonach „die staatsgefährliche Tätig— 
keit der Orden, namentlich der Gesellschaft Jesu, unter Strafe ge⸗ 
stellt· werden sollte und verabschiedete in der Tat, trotz drängender 
Zeit, noch das Gesetz vom 4. Juli 1872, nach welchem die 
Jesuiten und die ihnen verwandten ordensähnlichen Kongre⸗ 
gationen vom Reichsgebiete ausgeschlossen, deren bestehende 
Niederlassungen aufgehoben, die ihnen angehörigen Ausländer 
ausgewiesen, die Inländer aber in ihrem Aufenthalt unter Um— 
ständen staatlicher Kontrolle unterworfen wurden. 
Es war ein schwerer Schlag gegen die mobilen Truppen 
des Klerikalismus. Dem Weltklerus aber wurde, soweit er die 
Grenzen der bestehenden Gesetzgebung auf Grund seiner Aus— 
legung des Vatikanums überschritt, zunächst noch auf dem 
Verwaltungswege entgegentreten. So wurde am 28. Mai 1872 
der katholische Feldpropst Namszanowski, Bischof i. p. i. von
	        
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