668 J Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
hierzu ungeeignet zurückgewiesen wurde. Es war ein Vorgang,
der in Berlin Bedauern hervorrief und im Reichstage offenen
Zorn heraufbeschwor.
Am versöhnlichsten sprach hier noch Fürst Bismarck. Er
betonte, daß er trotz allem auch weiterhin nach bestem Können
für geregelte diplomatische Beziehungen zwischen der Kurie und
dem Reiche sorgen werde: denn nur fortwährende persönliche
Fühlungnahme, nicht mehr ein Konkordat, schien ihm nach dem
Vatikanum noch das Verhältnis von Staat und katholischer
Kirche bestimmen zu können. Freilich: eine solche Politik von
Fall zu Fall konnte der Kurie gegenüber nur ein Staatsmann
ersten Ranges als unter Umständen erfolgreich in Aussicht
stellen; aber der Fürst tat dies: „Seien Sie außer Sorge,“
rief er, „nach Kanossa gehen wir nicht.“
Verfuhr man so, so bedurfte es um so energischerer ein⸗
seitiger Feststellung und Ausübung der staatlichen Rechte auf
dem Wege der Gesetzgebung und der Verwaltung. Und das
war der Weg, der nunmehr aufs entschiedenste betreten wurde:
es ist das eigentlich Bezeichnende des großen, nunmehr er—⸗
zffneten Kampfes. Die ersten Schritte in dieser Hinsicht brachten
noch Sommer und Herbst 1872. Der Reichstag ergriff die
Initiative zu einem Gesetz, wonach „die staatsgefährliche Tätig—
keit der Orden, namentlich der Gesellschaft Jesu, unter Strafe ge⸗
stellt· werden sollte und verabschiedete in der Tat, trotz drängender
Zeit, noch das Gesetz vom 4. Juli 1872, nach welchem die
Jesuiten und die ihnen verwandten ordensähnlichen Kongre⸗
gationen vom Reichsgebiete ausgeschlossen, deren bestehende
Niederlassungen aufgehoben, die ihnen angehörigen Ausländer
ausgewiesen, die Inländer aber in ihrem Aufenthalt unter Um—
ständen staatlicher Kontrolle unterworfen wurden.
Es war ein schwerer Schlag gegen die mobilen Truppen
des Klerikalismus. Dem Weltklerus aber wurde, soweit er die
Grenzen der bestehenden Gesetzgebung auf Grund seiner Aus—
legung des Vatikanums überschritt, zunächst noch auf dem
Verwaltungswege entgegentreten. So wurde am 28. Mai 1872
der katholische Feldpropst Namszanowski, Bischof i. p. i. von