156 Sechstes Buch. Erstes RKapitel.
Hoheitsrechte; sie gelangte in den Besitz auch ursprünglich
staatlicher hoher Verwaltungsstellen, vor allem der Grafschaften.
Den beiden großen Instituten des menschlichen Daseins, dem
diesseitig-weltlichen wie dem transscendenten, schien im edlen
Wetteifer um das allseitige Heil des Einzelnen und des Ganzen
alles gemein zu werden.
Aber sollte die Frage nach der Überordnung der einen
Macht über die andere niemals aufgeworfen werden? Otto
hatte die Kirche mit dem Staat eng verschlungen, um durch
sie zu herrschen; wollte er dauernd ihres Beistandes sicher sein,
so mußte er den Universalbischof der Kirche in seinen Händen
haben. Die kirchliche Politik der fünfziger Jahre trieb den
deutschen Kirchengewaltigen notwendigerweise nach Rom, den
nationalen König zur Kaiserkrone.
V.
Nach Ottos Heimkehr aus Italien im Jahre 951 war die
italienische Entwickelung viele Jahre hindurch sich selbst überlassen
geblieben. Berengar nutzte diese Zeit aus zur festeren Begrün—
dung seiner Herrschaft und ward hierbei nur selten und nie mit
dauerndem Erfolge von Deutschland her unterbrochen. Und
kaum war er wieder völlig Herr im Lande, so versuchte er, ge⸗
mäß dem alten Drange jedes oberitalischen Königtums, gegen
den Papst vorzugehen und der Einnahme Roms zunächst mittel⸗
bar, durch einen Angriff auf Spoleto näher zu kommen.
In Rom hatten die letzten Generationen ein schlimmes Zeit—
alter heraufziehen sehen. Nach endlosen Wirren der Adels—
parteien hatte Sergius III. (904 -911) den Stuhl des heiligen
Petrus bestiegen, ein Buhle der berüchtigten Marozia; einer
seiner nächsten Nachfolger, Johann X. (914-928), vorher Erz⸗
bischof von Ravenna, verdankte seine Erhöhung der Liebessehn⸗
sucht der jüngeren Theodora und fiel durch die Hand eines
Meuchlers, den Marozia, Theodorens Schwester, gedungen. Dar⸗
nach setzte Marozia zwei Päpste ein, als dritten ihren Sohn
Johann XIL., nach dessen Tode ein anderer Sohn von ihr,