Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs. 688 
bis zu zwei Jahren bestraft, ein Domkapitel aber, das sich 
weigert, die Wahl eines Verwesers vorzunehmen, mit Zurück— 
haltung der ihm zukommenden Staatsgelder bedroht werden 
sollte. 
Inzwischen aber bestanden Feindseligkeit und Widerstand 
in den katholischen Kreisen fort. Diesem Zustande entsprang 
das Attentat des Böttchergesellen Kullmann, der in Stendal in 
einen katholischen Gesellenverein eingetreten und den verhetzenden 
Reden des dortigen katholischen Pfarrers verfallen war: am 
13. Mai 1874 schoß er im Bade Kissingen auf den Fürsten 
Bismarck. Und seiner Tat suchte die katholische Presse bei— 
zuspringen; selbst die ‚Germania“ schrieb, der Fürst könne sich 
nicht wundern, wenn der Unwille sich in dem einen oder 
anderen Kopfe zum Plan verbrecherischer Gewalttat verdichte. 
Den Höhepunkt dieses erbittertsten Widerstandes bezeichnete 
schließlich eine Enzyklika des Papstes vom 5. Februar 1875. 
Sie forderte die Bischöfe auf, allen zu verkünden, daß die 
Kulturkampfgesetze „die göttliche Verfassung der Kirche voll— 
ständig umstürzen und die heiligen Gerechtsame der Bischöfe 
gänzlich zugrunde richten“. Sie erklärte darum jene Gesetze 
für ungültig; sie sprach es aus, daß diese Gesetze anscheinend 
nicht freien Bürgern gegeben seien, um einen vernünftigen 
Gehorsam zu fordern, sondern Sklaven auferlegt seien, um 
den Gehorsam durch die Gewalt des Schreckens zu erzwingen. 
Sie erklärte endlich alle Pfarrer, die sich den Gesetzen gefügt 
hätten, für der größeren Exkommunikation verfallen und warnte 
die Laien vor deren Gottesdienst, Sakramentserteilung und 
Umgang. 
Der Staat konnte jetzt nicht anders, als mit gleich weit— 
gehenden Gegenschlägen antworten. Er belegte die Blätter, 
welche die Enzyklika gebracht hatten, mit Beschlag und ließ sie 
gerichtlich verfolgen; er stellte die Staatsleistungen für alle 
Bischöfe und Pfarrer ein, die sich nicht ausdrücklich zum Ge— 
horsam gegen die Gesetze bekannten; er versagte seine Mit— 
wirkung zur Erhebung von Kirchensteuern in allen Diözesen 
und Pfarrsprengeln, wo es infolge der Eidesweigerung zur 
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