Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

684 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
Einstellung der Staatsleistungen kam; er beseitigte die Ar— 
tikel 15, 16 und 18 der preußischen Verfassung, auf deren 
Inhalt die katholische Kirche sich noch immer glaubte berufen 
zu dürfen; und er verfügte die Aufhebung der geistlichen Orden 
und Kongregationen. Es war eine Reihe gewaltiger Maß— 
regeln, deren gesetzliche Genehmigung und Durchführung sich 
bis in den Juni 1875 hinzog. 
Ihr Ergebnis war für den Staat nicht völlig befriedigend, 
traf aber doch vor allem die Kirche. In Preußen, dessen Gesetz— 
gebung hier zunächst geschildert ist, dem aber die übrigen 
Staaten mehr oder minder folgten, waren bis 1877 nur noch 
die Bischofssitze von Kulm, Ermland, Hildesheim und Osna— 
brück besetzt. Erledigt waren durch Absetzung oder Tod die 
Sitze von Posen, Breslau, Köln, Paderborn, Münster, Trier, 
Limburg und Fulda. In Bayern standen die Stühle von 
Würzburg und Speier, bald auch der von München leer, in 
Baden der Freiburger, in Hessen seit Juli 1877 der Mainzer. 
Über die Hälfte aller deutschen Bistümer war vakant. 
Und am 1. Juli 1879 waren in Preußen die Dinge so weit 
fortgeschritten, daß außer den acht Bistümern auch vierzehn— 
hundert Pfarreien vakant waren; dazu waren alle katholischen 
Lehrerseminare geschlossen. Die Zahl der Pfarrer, die sich den 
Gesetzen gefügt hatte, war zwar nicht gering — man kannte 
fie nicht genau, da die Regierung ihre Namen verschwieg —: 
aber dennoch fehlten den Laien vielfach die Tröstungen der 
Religion: ein Zustand, dessen längere Dauer die Kirche noch 
weit weniger ertragen konnte als der Staat. 
Außerdem aber war dem Staate im Verlaufe der kirch— 
lichen Kämpfe in den verbündeten liberalen und freikonservativen 
Parteien eine Mehrheit herangereift, die dem deutschen politischen 
Leben dauernd eine starke liberale, jedem Widerstand der Kurie 
und der Kirche aufs entschlossenste entgegentretende Mehrheit zu 
geben drohte. Denn gerade in den letzten Jahren hatte es sich 
gezeigt, daß diese Varteien weit kampflustiger waren als der 
Staat selber. 
Andererseits war freilich der Widerstand der Kirche keines⸗
	        
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