690 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
persönlich ins Mittel. Am 24. Februar 1880 erließ er an den
Erzbischof von Köln ein Breve, indem er aussprach, er werde
es dulden, daß der Regierung vor der kanonischen Einsetzung
die Namen jener Priester angezeigt würden, welche die Bischöfe
der Diözesen zu Teilnehmern ihrer Sorgen in der Ausübung
der Seelsorge wählen würden.
War nun damit die Anzeigepflicht im Sinne der preußischen
Gesetzgebung zugelassen? Sanguinische Gemüter glaubten es.
Allein ein Erlaß Ninas vom 23. März 1880 zeigte alsbald,
daß dem nicht so sei; er umschränkte die Geltung des päpst—
lichen Entgegenkommens aufs äußerste; und als sich ergab, daß
daraufhin die preußische Regierung nicht geneigt war, die
Rüstung ihrer Gesetze abzulegen, zog ein neuer Erlaß Ninas
vom 14. Mai das Zugeständnis zurück.
So war man im Grunde nicht um eines Haares Breite
weiter gekommen; die Kirche hatte in ihrer Stellung gleichsam
zwei Drehpunkte gezeigt, um die sich ihre Schwenkungen voll⸗
zogen, den Papst und das Zentrum, und beide waren von dem
Kardinal-Staatssekretär geschickt ausgenutzt worden, um nichts
oder alles, Fortführung des Kampfes in einer für die klerikale
Agitation günstigen Form oder Aufhebung der Maigesetze zu
erlangen.
Bismarck gab darauf die Position in dieser Zwickmühle
auf, indem er am 26. Mai 1880 die Verhandlungen mit Rom
zur Rechtfertigung seines ferneren Verhaltens veröffentlichen
ließ und nunmehr zur Herstellung dauerhafter Zustände den
Weg einseitiger staatlicher Gesetzgebung beschritt. Hand in Hand
mit dieser Anderung des Verfahrens ging später ein Wechsel
im Kultusministerium; an Stelle Puttkamers trat am 17. Juni
1881 der ruhigere, mildere Herr von Goßler.
Nötig aber wurde dieses einseitige Vorgehen des Staates
auf dem Wege der Gesetzgebung durch die Lage, in der sich
die katholische Bevölkerung befand. Die Kulturkampfgesetze
hatten bei dem fast völligen Widerstreben des Klerus aufs
tiefste in das religiöse Leben eingeschnitten; im Sommer
1880 waren von viertausendsechshundertundvier katholischen