Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

692 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel. 
werden. Befolgt wurde dann vom Zentrum in einigen ent— 
scheidenden Punkten nicht der Rat des Papstes. 
Im übrigen ging das Zentrum so vor, daß es, unter 
scheinbarem Entgegenkommen gegenüber der Regierung, doch 
die Absichten, welche diese mit der Gesetzesvorlage verband, zu 
vereiteln, zugleich aber dem Lande gegenüber festzustellen suchte, 
es bestehe im Abgeordnetenhause eine Mehrheit für die Auf— 
hebung der kirchlichen Gesetzgebung überhaupt. Freilich gelang 
ihm dieser Plan nur teilweise. Das Ergebnis war schließ— 
lich, daß die Gesetzesvorlage am 14. Juli 1880 in einer Ver— 
stümmelung als Gesetz publiziert werden konnte, die sie für die 
Regierung immerhin noch wertvoll machte. Während nämlich 
die Bestimmungen gefallen waren, die eine geordnete Diözesan⸗ 
verwaltung herbeizuführen gestattet hätten, war doch ein Para⸗ 
graph bestehen geblieben, der die Ausübung pfarramtlicher 
Seelsorge unter wesentlicher Aufrechterhaltung der Kulturkampf⸗ 
gesetzgebung ermöglichte. 
Und bald war der Erfolg im Sinne der Regierung groß. 
Bis Ende Januar 1881 hatten neunhundertdreiundfünfzig 
Pfarreien mit einer Million neunhundertausend Seelen wieder 
regelmäßige Seelsorge erhalten; und in den übrigen hundert— 
fünfzig früher gänzlich verwaisten Pfarreien mit hundertsiebzig⸗ 
tausend Seelen wurde die Seelsorge durch bereitwillige Geistliche 
wenigstens von Zeit zu Zeit wieder ausgeübt. Unversorgt blieben 
nur drei Prozent der Pfarreien und zwei Prozent der Seelen. 
Nun war aber dem Gesetze vom 14. Juli 1880 ausdrücklich 
nur bis zum Ende des Jahres 1881 Gültigkeit gegeben worden. 
Schon hierin lag es begründet, daß alsbald im Beginne des 
Jahres 1882, jetzt durch den Minister Goßler eingebracht, eine 
neue Vorlage erschien, die im wesentlichen die Bestimmungen des 
in seiner Gültigkeit abgelaufenen Gesetzes wiederholte, es zugleich 
aber auch im Sinne der früher vom Abgeordnetenhause ab⸗— 
gelehnten Bestimmungen über die Wiederherstellung der Diözesan— 
verwaltungen erweiterte. 
Das Zentrum befand sich wieder in der unangenehmsten 
Lage, wenngleich seine Stellung zum Papste und zur Diplomatie
	        
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