96 Fünfundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.
Nach alledem blieb, mit Rücksicht auf das im Jahre 1880
aufgestellte Programm der Revision der Maigesetze im Sinne
der Begründung eines dauernden Friedenszustandes, nur noch ein
einziger wichtigerer Punkt zu erledigen oder richtiger in weiteren
—
Härten des Ordensgesetzes vom Jahre 1875, das alle Ordens—
tätigkeit der katholischen Kirche so gut wie lahm gelegt hatte.
Sie erfolgte, ebenfalls im Wege selbständigen Vorgehens, im
Jahre 1887. Am 29. April vollzog der Kaiser das letzte
Friedensgesetz, das alle Orden und ordensähnlichen Kon—
gregationen wieder zuließ, die sich der Aushilfe in der Seel—⸗
sorge, der Übung der christlichen Nächstenliebe, dem Unterrichte
der weiblichen Jugend in höheren Mädchenschulen und gleich—
artigen Erziehungsanstalten widmeten, endlich solche, deren
Mitglieder nichts als ein beschauliches Leben führten. Zur
Niederlassung im einzelnen oder ganzen freilich sollte zuvor
jedesmal die Genehmigung des Kultusministers erbeten werden.
Mit dem Gesetze des Jahres 1887 war erreicht, was die
Regierung mit ihrer Politik seit 1880 bezweckt hatte: die Mög—
lichkeit einer gesicherten Lebensäußerung der katholischen Kirche
auf deutsch-preußischem Boden bei aller Unterwerfung unter
die notwendigen Anforderungen staatlicher Hoheit. Zwar
war noch im einzelnen manches zu regeln, und in einigen
Punkten war die Regierung der Kirche vielleicht mehr entgegen—
gekommen, als es der Anschauung vieler Zeitgenossen entsprach:
im ganzen aber war es doch gelungen, die Grenzen staatlicher
und kirchlicher Einwirkung auf das Leben der Nation von
Staats wegen und in staatlichem Sinne festzusetzen und fest—
zuhalten.
Und auch äußerlich war inzwischen das Verhältnis der
Kurie zum Reiche wieder ein gutes geworden. Im Dezember
1888 hatte der Kronprinz den Papst besucht; 1884 waren die
Bischöfe von Ermland und Fulda in den preußischen Staats—
rat berufen worden; Anfang 1888 hatten sich die Erzbischöfe
von Köln und Posen, die Führer der Intransigenten, von ihren
Stühlen zurückgezogen; Ende 1885 hatte Fürst Bismarck in