Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs. 699 
was etwa gegen Ende des 19. Jahrhunderts über die inneren 
Entwicklungsmotive des Klerikalismus und deren Zusammen⸗ 
hang mit anderen geistig-politischen Strömungen zu sagen sein 
mochte. Inzwischen haben wir uns um fast ein Jahrzehnt weiter 
von den Jahren und Jahrzehnten des Kulturkampfes entfernt: 
Zeit genug im hastenden Laufe der modernen Entwicklung, um 
auch eine neue Phase geistiger Entfernung herbeizuführen und 
ein bereits mehr historisches Urteil zu gestatten. 
Der Gegenwart erscheinen die Grundfragen, von deren Basis 
aus man im Kulturkampfe stritt, von ihrem Denken her schon 
nicht mehr ohne weiteres verständlich. Was dem ganzen Kampfe 
doch am Ende den Charakter der Erbitterung, ja Verbitterung 
und in manchem Betracht das Wesen eines Bürgerkrieges gab, 
in dem nur nicht mit materiellen Waffen gefochten wurde, war 
eine Grundlage öffentlich-ethischen Denkens, von der aus Staat 
und Kirche noch immer, trotz manches Protestes dagegen, als 
so ziemlich gleichberechtigte und jedenfalls als in gleicher Weise 
öffentliche Gewalten erschienen. Gerieten nun diese Gewalten 
in Zwist, so mußte es freilich, bei ihrer Erstreckung über die 
ganze und ihrer Infiltrierung in die ganze Nation zu einem 
inneren, zu einem geistigen Bürgerkriege kommen. 
Täuscht man sich mit der Annahme, daß eine solche Art 
des Denkens der Gegenwart doch schon fremd zu werden be⸗ 
ginnt? Die Welt kennt heute längst viel allseitiger und ein— 
gehender die Möglichkeit ganz anderer Beziehungen zwischen 
Staat und Kirche, als sie während des Kulturkampfes voraus⸗ 
gesetzt wurden: eine Möglichkeit, die auf die Formel „freie 
Kirche im freien Staat“ oder, zur Erreichung des damit an⸗ 
gedeuteten Zustandes, auf die Formel „Trennung von Staat 
ind Kirche“ hinausläuft. Und wir sehen in den Vereinigten 
Staaten von Nordamerika die freie Kirche im freien Staate, 
in Frankreich die Trennung von Staat und Kirche verwirklicht 
oder der Verwirklichung zustrebend. 
1 Man vergleiche zu diesem Abschnitte den Schluß der Einleitung in 
Band J, insbesondere Band 1* S. 49 f.
	        
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