Ursprung, Verlauf und Ausgang des Nulturkampfs. 703
Freilich ist mit der Weiterentwicklung des Wahlrechts und
damit der Rechte der Einzelpersonen am Verfassungsleben auch
erst eine Seite der Verfassungsentwicklung gezeichnet; auf eine
andere wird sehr bald noch einzugehen sein.
Vollkommener als die subjektivistische Staatsverfassung ist
gegen Ende der Periode wohl die nationale Einheit entwickelt worden:
ja man kann in der Herstellung des äußeren Reichsverbandes
den glänzendsten politischen Erfolg der Periode erblicken wollen.
Allein auch hier bedarf es der Zügelung des Urteils.
Das Deutsche Reich ist nicht die Nation; es fehlen ihm
die reichbegabten deutschen Stämme Hsterreichs. Nun kann
wohl eingeworfen werden, daß der Dreibund oder Zweibund
doch auch diese Stämme für größte gemeinsame Ziele zur
Verfügung stelle. Es soll hier nicht untersucht werden, in⸗
wiefern dieser Einwurf sachlich haltbar ist; selbst seine Halt⸗
barkeit zugegeben, fehlen die deutschen Stämme Hsterreichs doch
dem einheitlichen friedlichen Ausbau des nationalen Lebens, zu
dem sie früher, seit Walter von der Vogelweide, seit Heinrich
von Kärnthen, so Unendliches beigetragen haben. Vor allem
aber, schmerzlich auszusprechen, ist das heutige Reich für die
Aufgaben, die der Nation in der weltgeschichtlichen Betätigung
großer Völker obliegen, zu klein. Darüber kann sich niemand
täuschen, der einmal außerhalb des Vaterlandes und der Reichs⸗
grenzen, auf längerer Fahrt vor allem über See, die Blick und
Urteil freimacht, die Kräfte der Staaten abgewogen hat; und
auch die stetigen Insassen des Reiches sollten sich darüber durch
die starken Lebensäußerungen und die vollsaftige Gedrungenheit
der zu kurz gewachsenen Kraftgestalt nicht täuschen lassen.
Soll man nun die Frage aufwerfen, auf welchen Moment
oder auf welche Reihe von Ereignissen es zurückgehe, daß eine
weitere Einigung des Vaterlandes, als die heute bestehende,
nicht stattgefunden hat? Ich bin geneigt, den Verlauf der
Ereignisse im Jahre 18785, zur Zeit des Krieg⸗in-Sicht-Artikels
der, Post“, hier verantwortlich zu machen. Was würde ein—
1
Val. oben S. 610 ff.