Erste Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 385
Legitimismus schwerlich einzugreifen vermochte. Und gewiß
hat Napoleon für Italien immer viel von den Sympathien des
Aboriginers gehabt. Allein die Macht, die ihn zur Verwirk⸗
lichung seiner Ziele zunächst nach Italien trieb, war doch weit
stärker in dem Gesamtverlauf der politischen Geschichte Europas
seit Jahrhunderten, ja fast seit Jahrtausenden gegeben.
Nach dem Verfalle des römischen Imperiums und aus ihm
heraus waren neue feste politische Gewalten zunächst in Zentral⸗
europa begründet worden: als schließlich stärkste und ent—⸗
scheidende unter ihnen die des römischen Reiches deutscher
Nation. Dies Reich hatte dabei in den Zeiten seiner glänzendsten
Entfaltung nicht bloß in den Westen und Osten Europas so
weit übergegriffen, daß es vor jedem Angriffe von diesen Seiten
her sicher war — ein Zusammenhang, der am deutlichsten
in dem von ihm lange gewahrten Besitze des West⸗ wie Ost⸗
riegels des Alpensystems zutage trat —, sondern es hatte vor
allem sich in Italien als Obergewalt für lange Zeiten fest⸗
gesetzt. So war denn ein Reich entstanden, das in sich, zumal
dei der kulturellen und teilweise selbst politischen Abhängigkeit
auch der nordischen Reiche von ihm, im Grunde ganz Zentral⸗
europa umfaßte: ein Reich der europäischen Mitte, das in
den glänzenden Zeiten seiner Kaiser, im 11. bis 13. Jahr⸗
hundert, auch als ein Reich fast europäischer Herrschaft emp⸗
funden wurde. In ihm aber führte doch vornehmlich die
deutsche Nationalität; die zweitwichtigste aller in ihm vertretenen
Nationalitäten war zwar die italienische; dennoch aber fühlte
sich diese als dienend, und sie sah sich weit davon entfernt, in
diesem Bereiche die Formen eines einheitlichen nationalen
Verfassungslebens entwickeln zu können: schon damals fehlte
ihr also der äußere, politische Ausdruck nationaler Einheit.
Im übrigen kennt man die Schicksale des großen deutsch⸗
zentraleuropäischen Reiches. Es zerfiel seit dem 13. Jahr⸗
hundert vornehmlich wegen der inneren Schwächen seiner Ent⸗
wicklung, wie sie auf staatsrechtlichem und finanziellem Gebiete
hervortraten; es unterlag im 15. und 16. Jahrhundert den Er⸗
derimenten einer grundsätzlich föderativen Umbildung ohne