Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs. 713 
Motiven trat damit ins Leben, die recht eigentlich den Aus— 
gang der ersten Periode des Subjektivismus und damit das 
Zeitalter der deutschen politischen Erhebung befruchtet hat: 
wenn auch in der Tatsache, daß von allen politischen Idealen 
sich das Einheitsideal noch am vollständigsten verwirklicht hat, 
deutlich hervortritt, wie schließlich die wirtschaftliche, die „realste“ 
aller Entwicklungen, diejenige gewesen ist, die politisch sich am 
meisten kräftig erwies. 
Der mit diesen Feststellungen erreichte Standpunkt der 
Betrachtung, der bis unmittelbar an den Schluß der ersten 
subjektivistischen Periode und somit auch unserer Erzählung 
führt, ist aber von solcher Bedeutung auch für die fernere 
Entwicklung, daß wir ihm, nach einer Richtung hin wenigstens, 
auch noch in die Zukunft folgen wollen, um seinen Einfluß 
schon in früherer Vergangenheit überzeugender und bestimmter 
verstehen zu lernen. 
Wir haben gesehen, wie außerordentlich schwer es wurde, 
im allgemeinen Wahlrecht zunächst, wenn auch einstweilen nur 
in der rohen Form der unabgestuften Reichstagswahl, eines 
der Grundprinzipien des subjektivistischen Staates einzuführen. 
Die Schwierigkeit ergab sich zum Teil aus dem Widerstand 
der in der Anschauung und in der politischen Betätigung der 
Zeitgenossen noch nicht geschwundenen Verfassungsbildungen 
des altständischen Staates und jenes konstitutionellen Staates 
dessen Theorie vom Naturrecht her entwickelt worden war. Es 
bestand aber auch noch ein anderes, vielleicht noch größeres 
Hindernis. Das allgemeine Wahlrecht faßt nur die Einzel⸗ 
person ins Auge: diese erscheint als die eigentliche Komponente 
des Staatslebens. Dies ist nun gewiß auch ein Gesichtspunkt, 
der elementaren Bedürfnissen des Subjektivismus gerecht wird. 
Aber doch nur gewissen Bedürfnissen. Daneben tritt eine andere 
Betrachtungsweise, die, mehr konservativ, der soeben besprochenen 
mehr liberal getönten Anschauung in der deutschen Entwicklung 
alsbald und gleichzeitig, spätestens bereits in den neunziger 
Jahren des 18. Jahrhunderts, entgegentrat. Ihr ist das poli— 
tische Subjekt als Einzelperson nur an zweiter Stelle von Be— 
Lamprecht, Deuitsche Geschichte. XI, 2. 46
	        
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