Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Ursprung, Verlauf und Ausgang des Kulturkampfs. 715 
kommenden Bedeutung zu gelangen vermochte: denn wollte 
man eine Volksvertretung nach sozialen Motiven aufbauen, so 
sah man sich auch bei unbefangenster Würdigung des Be— 
stehenden doch immer wieder auf die alte Standesschichtung 
der Vergangenheit hingewiesen und erschien dadurch reaktionär. 
Der von uns betrachtete Zusammenhang aber ergibt ohne 
weiteres, daß an dieser Lücke, diesem Mangel der bisherigen 
Verfassungsentwicklung primär nicht der bestehende soziale 
Status oder gar das politische Denken die Schuld trug, 
sondern vielmehr die zu langsam und zu spät erfolgende höhere 
Entwicklung des Wirtschaftslebens. Denn erst die jüngste Ver— 
gangenheit hat eine volle Revolution der sozialen Schichtung 
nach subjektivistischen Prinzipien erlebt, erst in der Gegenwart 
beruhigen sich allmählich die Fluten dieser sozialen Umwälzung; 
und erst die Zukunft wird imstande sein, neben der Inanspruch⸗ 
nahme der Einzelperson auch auf den festeren Fundamenten einer 
neuen sozialen Schichtung einen neuen, dann ganz subjektivistisch 
konstruierten Staatsbau zu errichten. 
Zur Vergangenheit der fünfziger und sechziger Jahre des 
19. Jahrhunderts und auch noch früherer Jahrzehnte aber er⸗ 
gibt sich an dieser Perspektive, als wie stark einwirkend und 
mannigfach ausschlaggebend auch mindestens für jene Zeiten schon 
die wirtschaftliche Entwicklung zu erachten sein wird. 
Unversehens, fast könnte man sagen unbewußt haben uns 
einige Bemerkungen in den Ausführungen des vorigen Ab⸗ 
schnittes über den Charakter der politischen Entwicklung der 
ersten Periode des deutschen Subjektivismus zu einer Art 
Schlußbetrachtung dieser Periode überhaupt geführt. 
Freilich: nur zu einer Art von Schlußbetrachtung. Denn 
wer wollte es unternehmen, über eine große Periode von sechs 
Generationen, die vor kaum viel mehr als einem Menschenalter 
zu Ende gegangen ist, schon jetzt, und vor allem über ihre politische 
Seite oder von ihrer politischen Seite her bereits in der Gegen⸗ 
wart abschließend zu urteilen — abschließend in dem Sinne, 
46 *
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.