Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

16 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Es waren Maßregeln, welche die Liberalen an sich schon 
mißtrauisch machten. Wozu die Heeresvermehrung? Die 
Minister führten doch keine große Politik! Man wolle nur 
die Landwehr zerstören, das alte liberale Bürgerheer, dem zahl⸗ 
reiche Legenden die größten Heldentaten namentlich während 
der Zeit der Freiheitskriege nachsagten. 
Unter diesen Stimmungen und Umständen wurde der Land— 
tag am 12. Januar 1860 eröffnet und ihm der Entwurf des 
neuen Heereswesens vorgelegt. Man wies ihn ab. Darauf stellte 
sich die Regierung auf eine andere, bedenklichere Grundlage. 
Das Gesetz von 1814 enthalte den Grundsatz der allgemeinen 
Wehrpflicht, man müsse ihn durchführen: wie, das sei Sache 
des Königs. Der Landtag habe nur einfach das Geld zu be— 
willigen. Demgemäß brachte denn von Patow den Antrag im 
Hause ein, zunächst für die kommenden vierzehn Monate neun 
Millionen Taler zu bewilligen. Und das Abgeordnetenhaus 
war schwach genug, diesem Antrage zu willfahren und auch 
die dauernde Votierung dieser Summe in Aussicht zu stellen: 
wenn auch unter Bedingungen, wie zum Beispiel unter der 
Herabsetzung der Dienstpflicht von drei auf zwei Jahre, deren 
Bewilligung seitens der Regierung aussichtslos erscheinen mochte. 
Das Herrenhaus aber bewilligte alsbald unter direkter Billigung 
der Heeresreform. 
Offenbar war mit dieser Lösung die Entscheidung durch 
das Abgeordnetenhaus nur verschleppt; man hatte den Mut 
nicht gefunden, die geforderte Summe abzulehnen. Die Re— 
gierung aber und auch der Prinzregent sahen damit die Heeres— 
ceform als überhaupt gesichert an; im Januar 1861 vollzog 
der Prinzregent feierlich die Weihe der Fahnen für die neuen 
Regimenter. 
Indes das war keineswegs die Meinung des Abgeordneten⸗ 
hauses gewesen; vielmehr hielt dieses auch nach dem am 
2. Januar 1861 erfolgten Thronwechsel an der Ansicht fest, die 
Summen seien nur provisorisch bewilligt; es setzte sie daher 
unter gewissen Abstrichen für den Haushalt des Jahres 1862 
in das Extraordinarium.
	        
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