16 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Es waren Maßregeln, welche die Liberalen an sich schon
mißtrauisch machten. Wozu die Heeresvermehrung? Die
Minister führten doch keine große Politik! Man wolle nur
die Landwehr zerstören, das alte liberale Bürgerheer, dem zahl⸗
reiche Legenden die größten Heldentaten namentlich während
der Zeit der Freiheitskriege nachsagten.
Unter diesen Stimmungen und Umständen wurde der Land—
tag am 12. Januar 1860 eröffnet und ihm der Entwurf des
neuen Heereswesens vorgelegt. Man wies ihn ab. Darauf stellte
sich die Regierung auf eine andere, bedenklichere Grundlage.
Das Gesetz von 1814 enthalte den Grundsatz der allgemeinen
Wehrpflicht, man müsse ihn durchführen: wie, das sei Sache
des Königs. Der Landtag habe nur einfach das Geld zu be—
willigen. Demgemäß brachte denn von Patow den Antrag im
Hause ein, zunächst für die kommenden vierzehn Monate neun
Millionen Taler zu bewilligen. Und das Abgeordnetenhaus
war schwach genug, diesem Antrage zu willfahren und auch
die dauernde Votierung dieser Summe in Aussicht zu stellen:
wenn auch unter Bedingungen, wie zum Beispiel unter der
Herabsetzung der Dienstpflicht von drei auf zwei Jahre, deren
Bewilligung seitens der Regierung aussichtslos erscheinen mochte.
Das Herrenhaus aber bewilligte alsbald unter direkter Billigung
der Heeresreform.
Offenbar war mit dieser Lösung die Entscheidung durch
das Abgeordnetenhaus nur verschleppt; man hatte den Mut
nicht gefunden, die geforderte Summe abzulehnen. Die Re—
gierung aber und auch der Prinzregent sahen damit die Heeres—
ceform als überhaupt gesichert an; im Januar 1861 vollzog
der Prinzregent feierlich die Weihe der Fahnen für die neuen
Regimenter.
Indes das war keineswegs die Meinung des Abgeordneten⸗
hauses gewesen; vielmehr hielt dieses auch nach dem am
2. Januar 1861 erfolgten Thronwechsel an der Ansicht fest, die
Summen seien nur provisorisch bewilligt; es setzte sie daher
unter gewissen Abstrichen für den Haushalt des Jahres 1862
in das Extraordinarium.