Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Erste Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 423 
lich vielleicht auch die Einwirkung der deutschen Großmächte 
Preußen und sterreich gewachsen zeigen. Dabei war von vorn⸗ 
herein vorauszusehen, daß weder die Männer Schleswig-⸗Holsteins 
noch der Bundestag die Herzogtümer würden retten können; 
Erfolg war nur von tatkräftigem Eintreten beider Großmächte 
zu erwarten. Das erfolgte aber erst im Jahre 1864. 
Einstweilen aber verlief die Entwicklung ganz anders. Es 
kam zu den unglücklichen Ereignissen der Jahre 184821851, 
die mit dem Tode König Christians VIII. und der Thron— 
besteigung seines indolenten Sohnes Friedrichs VII. begannen 
und mit der Erniedrigung Preußens und den unglücklichen 
Verträgen von 1852 schlossen!. Das Endergebnis war erstens 
die Anerkennung der Unteilbarkeit des dänischen Gesamtstaates, 
das heißt Dänemarks einschließlich Schleswigs und Holsteins, 
doch unter Belassung von Holstein und Lauenburg in ihrem bis— 
herigen Verhältnis zum Deutschen Bunde, und zweitens die Auf— 
stellung des Prinzen Christian von Glücksburg und seiner Nach— 
kommen zu Nachfolgern in dem ungeteilten dänischen Gesamtstaat 
durch das Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852. Hingegen 
hatte der Herzog Christian von Augustenburg, von der ersten und 
näheren Linie der Agnaten, gegen Zahlung von zweiundeinhalb 
Millionen Taler am 283. April 1852 auf das Recht der Thron⸗ 
folge verzichtet, doch, wie sich später herauszustellen schien, nur 
für sich persönlich, nicht fur sein Haus und seine Familie und 
am wenigsten für seine direkten Nachkommen. Ein dritter Punkt 
endlich der Abmachungen der Londoner Konferenz enthielt das 
Versprechen Dänemarks an Preußen und sterreich, gegen An— 
erkennung der Nachfolge des Prinzen Christian und Zurück— 
ziehung der Exekutionstruppen des Deutschen Bundes aus Hol⸗ 
stein niemals Schleswig dem dänischen Königreich unmittelbar 
einzuverleiben. Es war ein Versprechen, das namentlich Fürst 
Schwarzenberg durchgesetzt hatte. Und dementsprechend wurde 
denn auch die Verfassung und Verwaltung Schleswigs von 
seiten Dänemarks durch ein Manifest vom 28. Januar 1852 im 
S. oben S. 95 ff., 127 ff.
	        
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