430 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
schweigend.“ War man indes auch nur der Meinung, daß
etzt überhaupt gehandelt werden müsse, so durfte in dem Augen—
hlick, da der Augustenburger in Holstein und Schleswig aus—
gerufen wurde, am allerwenigsten die Bundesexekution auf—
zegeben, sie mußte vielmehr rasch vollzogen werden; denn sie
bewies durch ihr Vorgehen gegen König Christian als Herzog
von Holstein, daß man an den Bestimmungen des Londoner
Protokolls von 1852 festhalte. Auf diesen Punkt einigten sich
daher sterreich und Preußen am 24. November 1868; es war
der erste Schritt beider Mächte zu gemeinsamer Tätigkeit in
Schleswig-Holstein. Schon am 26. November beschloß dann
Preußen die Mobilisierung der sechsten und dreizehnten Division
Brandenburger und Westfalen) sowie des Gardekorps: es waren
sechzigtausend Mann, genug, wie man glaubte, zur Besiegung
Dänemarks. Am 7. Dezember setzten ferner beide Großmächte
im Bundestage, nach heftigen Debatten gegen eine solche Politik
n der preußischen Kammer, die Bundesexekution gegen den
König von Dänemark als Herzog von Holstein mit acht gegen
iieben Stimmen durch.
Sofort kam es nun auch zur Aufstellung des Exekutions—
heeres: in erster Linie sechstausend Sachsen und sechstausend
Hannoveraner, als Reserve größere Mengen Osterreicher und
Preußen in Hamburg und Lübeck; Österreicher und Preußen
anter dem gemeinsamen Oberbefehl Preußens, Sachsen und
Hannoveraner unter dem Oberbefehl des sächsischen Generals
oon Hake. Am 24. Dezember überschritten die Truppen die
Grenze; die Dänen, von den Großmächten in diesem Sinne
heraten, wichen überall zurück; bald war Holstein besetzt.
Dies Vorgehen machte nun freilich in den nationalen und
iberalen, für den Augustenburger begeisterten Kreisen den aller—
schlechtesten Eindruck; Nationalverein und Reformverein, in
diesem Punkte einmal einig, beschlossen, am 81. Dezember 1863
in Frankfurt zu einem großen gemeinsamen Protest und zur
Beratung weiterer Maßregeln zusammenzutreten. Und dieser
Meinung schlossen sich auch noch mehrere Mittelstaaten an:
Baden, Weimar, Koburg, Oldenburg, Hessen-Darmstadt ergriffen