Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Erste Stufe der kleindeutschen cösung der Einheitsfrage. 431 
dem Augustenburger sympathische Maßregeln; Bayern stellte sich 
an die Spitze der Bewegung. 
Schlimmer war, daß auch die Exekutionskommissare diesen 
vopulären Strömungen nachgaben; als in Holstein überall der 
Augustenburger als Herzog ausgerufen wurde, widerstrebten sie 
nicht, ja traten mit ihm und einer von ihm gebildeten Regierung 
ins Einvernehmen. Natürlich gefiel das in Deutschland außer⸗ 
ordentlich, die ursprünglich angefeindete Exekution wurde auf 
diesem Wege populär; und bald glaubte man ihre Aufgaben 
noch dadurch überbieten zu können, daß ein weiteres Bundes⸗ 
heer unter König Marx von Bayern die förmliche Einsetzung 
des Augustenburgers als Herzog durchführen sollte. 
Gegen solche Pläne reagierte nun aber gleichmäßig das 
dreußische wie das österreichische Staatsinteresse. In Wien vor 
allem meinte man, diesem Hervortreten der Mittelstaaten durch 
Besetzung Schleswigs zuvorkommen zu müssen. Um hierfür 
eine Handhabe zu erhalten, beantragten Hsterreich und Preußen 
gemeinsam am 26. Dezember 1863 beim Bundestage die In⸗ 
ofandnahme Schleswigs zur Gewahrleistung für die Ausführung 
der in dem Jahre 1862 von Dänemark versprochenen Reformen: 
also wieder unter Übergehung der Augustenburgischen Person 
und Sache. Und als der Bund auf diesen Plan einzugehen 
zögerte, schlug Bismarck am 5. Januar 1864 Hsterreich vor, 
heide deutfchen Großmächte sollten selbständig, sei es mit, sei 
es ohne Zustimmung des Bundes, die Forderung an Dänemark 
stellen, die Reformen durchzuführen; würde dann ein dahin⸗ 
autendes Versprechen von Dänemark nicht gegeben, so solle man 
binnen achtundvierzig Stunden in Schleswig einrücken. Oster⸗ 
reich nahm diesen Vorschlag an, nachdem Bismarck gedroht 
hatte, Preußen werde sonst allein gegen Dänemark losschlagen: 
es war ein erster, wie sich später zeigen sollte, für Hsterreich ver⸗ 
hängnisvoller Schritt; am 16. Januar 1864 wurde der gemeinsame 
Feldzug beider deutscher Großmächte vertragsmäßig vereinbart. 
Hinsichtlich des künftigen Schicksals der Herzogtümer wurde 
dabei von Hsterreich vorgeschlagen, daß es nur in gemeinsamem 
Finverständnis der beiden abschließenden Mächte bestimmt werden
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.