Erste Stufe der kleindeutschen cösung der Einheitsfrage. 431
dem Augustenburger sympathische Maßregeln; Bayern stellte sich
an die Spitze der Bewegung.
Schlimmer war, daß auch die Exekutionskommissare diesen
vopulären Strömungen nachgaben; als in Holstein überall der
Augustenburger als Herzog ausgerufen wurde, widerstrebten sie
nicht, ja traten mit ihm und einer von ihm gebildeten Regierung
ins Einvernehmen. Natürlich gefiel das in Deutschland außer⸗
ordentlich, die ursprünglich angefeindete Exekution wurde auf
diesem Wege populär; und bald glaubte man ihre Aufgaben
noch dadurch überbieten zu können, daß ein weiteres Bundes⸗
heer unter König Marx von Bayern die förmliche Einsetzung
des Augustenburgers als Herzog durchführen sollte.
Gegen solche Pläne reagierte nun aber gleichmäßig das
dreußische wie das österreichische Staatsinteresse. In Wien vor
allem meinte man, diesem Hervortreten der Mittelstaaten durch
Besetzung Schleswigs zuvorkommen zu müssen. Um hierfür
eine Handhabe zu erhalten, beantragten Hsterreich und Preußen
gemeinsam am 26. Dezember 1863 beim Bundestage die In⸗
ofandnahme Schleswigs zur Gewahrleistung für die Ausführung
der in dem Jahre 1862 von Dänemark versprochenen Reformen:
also wieder unter Übergehung der Augustenburgischen Person
und Sache. Und als der Bund auf diesen Plan einzugehen
zögerte, schlug Bismarck am 5. Januar 1864 Hsterreich vor,
heide deutfchen Großmächte sollten selbständig, sei es mit, sei
es ohne Zustimmung des Bundes, die Forderung an Dänemark
stellen, die Reformen durchzuführen; würde dann ein dahin⸗
autendes Versprechen von Dänemark nicht gegeben, so solle man
binnen achtundvierzig Stunden in Schleswig einrücken. Oster⸗
reich nahm diesen Vorschlag an, nachdem Bismarck gedroht
hatte, Preußen werde sonst allein gegen Dänemark losschlagen:
es war ein erster, wie sich später zeigen sollte, für Hsterreich ver⸗
hängnisvoller Schritt; am 16. Januar 1864 wurde der gemeinsame
Feldzug beider deutscher Großmächte vertragsmäßig vereinbart.
Hinsichtlich des künftigen Schicksals der Herzogtümer wurde
dabei von Hsterreich vorgeschlagen, daß es nur in gemeinsamem
Finverständnis der beiden abschließenden Mächte bestimmt werden