Full text: Finanzwissenschaft

4. Buch. :V. Teil. Die Steuern. 
4. Österreich- Ungarn. Nach dem Zusammenbruch Öster- 
reich - Ungarns und der Errichtung der gegenseitig unabhängigen 
Staaten Deutsch-Osterreich und Ungarn verschwand auch die Quote 
und das Quotenproblem. 
5. Berechnung der Beiträge. Bei dem System der Bei- 
träge der Einzelstaaten zu den Ausgaben des Gesamtstaates fällt 
der Schwerpunkt auf die Berechnung der relativen Leistungsfähig- 
keit der einzelnen Staaten. Die Festsetzung der relativen Zahlungs- 
fähigkeit einzelner Staaten hat viel Ahnlichkeit mit der Festsetzung 
der relativen Leistungsfähigkeit einzelner Wirtschaftssubjekte. Der 
Fall der relativen Leistungsfähigkeit Einzelner unterscheidet sich 
von jenem hauptsächlich darin, daß er jedenfalls einfacher ist. Wie 
bestimmt nun der Staat die Leistungsfähigkeit Einzelner? "Trotz 
der Bestrebungen einer Reihe von Jahrzehnten, ja Jahrhunderten 
muß die moderne Finanzwissenschaft und Finanzpolitik eingestehen, 
daß sie nicht imstande waren, ein solches Symptom zu entdecken, 
welches ein genaues Bild der Leistungsfähigkeit bietet. Nur 
durch ein verwickeltes Steuersystem, das die verschiedensten Mo- 
mente in Betracht zieht, ist es möglich, einigermaßen der Leistungs- 
fähigkeit auf die Spur zu kommen. Bei den Ertragssteuern unter- 
sucht die Finanz den Ertrag der einzelnen Produktionszweige, dies 
ergänzt sie mittels der Erforschung des Einkommens und des Ver- 
mögens, erforscht im Verkehr die Entstehung der Kinkommens- 
partikelchen, um endlich auch die Erscheinungen des Konsums in 
ihr Beobachtungsfeld zu ziehen. Hierzu kommt dann noch die Be- 
steuerung der Erbschaften, des akzidentellen Vermögenszuwachses usw. 
Nur durch ein solches, auf die verschiedensten Momente sich er- 
streckendes Verfahren gelingt es einigermaßen die Leistungsfähigkeit 
der einzelnen Individuen zu erfassen. Nun ist es nicht zu leugnen, 
daß die Feststellung der relativen Leistungsfähigkeit von Staaten 
kein leichteres Problem ist. Wenn in der Steuer die Leistungs- 
fähigkeit der Staatsbürger zum Ausdruck kommt, so könnte auch 
die relative Zahlungsfähigkeit der einzelnen Staaten in deren Steuer- 
leistungen ausgedrückt sein. Doch kommt hier der Umstand in 
Betracht, daß ja die Staaten nicht in gleichem Maße gezwungen 
sind, die Leistungsfähigkeit ihrer Bürger in Anspruch zu nehmen. 
Die Steuerleistung könnte also nur dann als verläßlicher Maßstab 
für die Leistungsfähigkeit der einzelnen Staaten betrachtet werden, 
wenn die einzelnen Staaten in gleichem Maße die Leistungsfähigkeit 
ihrer Staatsbürger in Anspruch.nehmen müßten. Auch in diesem 
Falle wäre noch eine wichtige Bedingung, daß auch das Steuer- 
system das gleiche sei, da ansonst hinsichtlich der gleichmäßigen 
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