Ueber Individualität im deutschen Mittelalter. 37
dem Pergament der Stadtchronik an. Er baute gern auf dem
einmal gelegten Grunde weiter, er war fern von jeder poetischen
Anschauung politischer Verhältnisse. Immer blieb er sich be—
wußt, daß er noch viele Feinde hatte, daß es für ihn noch
galt, sich durchzukämpfen. Dies Bewußtsein überdauerte das
Einzelgeschlecht, die Politik erhielt so einen Zug, welcher die
Personen überlebte: amtliche Stellung und persönliche Ansicht
wurden zum ersten Male genau unterschieden. Man wurde
solide auch in staatsmännischer Anschauung, die ersten Spuren
modern-diplomatischen Sinnes treten auf. Der Wahlspruch
bürgerlicher Politik „In spe et silentio fortitudo nostra“ wäre
ein Unding gewesen in der Blüthezeit der Ritterschaft.
Wie in der Politik, so war es im täglichen Leben; auch
hier nimmt alles festere Formen an. Das Sprungweise der
bisherigen individuellen Entwicklung schwindet, indem der Fleiß
zur Geltung kommt neben Glück und Begabung; der Kunst
flotten Gewinnens stellt sich die Enthaltsamkeit des Sparens
zur Seite. Die Entwicklung überstürzt sich nicht mehr und
setzt nicht mehr Alles auf einen Wurf; man beherzigt, daß
nur eine breite Grundlage in stetem Aufbau eine hohe Spitze
tragen könne. Schon in jungen Jahren faßt man, der Berufs-
neigung oder mehr noch väterlicher Tradition folgend, seinen
Lebensplan und führt ihn, gesichert durch Staat und Genossen—
schaft, meist glücklich zu Ende.
Und doch hat diese Entwicklung keinen philisterhaften
schematischen Anstrich. Noch gährt und braust es überall in
der Gesammtheit, wie im Individuum. Die Einordnung der
Persönlichkeit in den engen Kreis der Corporation, den weiteren
der städtischen Verfassung, die Hebung des Handels und Ver—
kehrs und die Ausbildung der Geldwirthschaft mußten vor
Allem den Character der bisherigen nationalen Rechtsentwicklung
stark verändern. Gesetztes Recht trat an die Stelle des ge⸗
wohnheitsmäßigen; Rechtsbücher ersetzten die Erbweisheit der
Schöffen; das formelle Verfahren im Rechtsgange mußte dem
materiellen weichen. Die sinnigen Rechtsbräuche erscheinen alt—
fränkisch im Getriebe des modernen Verkehrs; scheu wichen sie