Full text: Anhang. Bibliographie. Register (Bd. 12 = Schlußbd.)

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Anhang. 
vor der beengenden Stadtluft hinaus in die poesievolle Ein— 
samkeit des Dorfes!. Die große Scheidung öffentlichen und 
privaten Rechtsstoffes vollzog sich erst jetzt; vor Allem aber 
wurde das Sondereigenthum emancipiert von der Einwirkung, 
welche bislang noch verschiedene Willenskräfte auf seine recht⸗ 
liche Bestimmung ausgeübt hatten. Nur ein Wille sollte im 
Allgemeinen über dasselbe disponieren, im Leben, wie für den 
Todesfall. Das Testament drang schon bis in die niedrigsten, 
dienenden Klassen. Alles dies hatte eine neue Stellung der 
Familie zur Folge. Bisher galt sie mit in erster Linie als 
Rechtsinstitut, ihre oft grausam-juridische Auffassung mußte 
vielfach einer gemüthsvolleren Annäherung der Verwandten 
untereinander im Wege stehen. Jetzt aber trat auch der ethische 
—BDDD Kindererziehung 
wurden mehr und mehr die Angelpuncte ehelicher Bestimmung 
und ehelichen Glückes. Das Individuum gewann innerhalb 
der Folge der Geschlechter größeren Spielraum, es lebte mehr 
sich und dem engeren Kreise des Hauses, als der gentilen 
Gesammtheit. Damit schlug das Gefühlsleben seinen vor— 
nehmsten Sitz immer mehr innerhalb der Familie auf. Schon 
die Liebe des Bürgers hatte nichts mehr von dem conventionellen 
Tone des Minnedienstes. Es ist dieLiebespoesie des Volks— 
liedes, welche in den städtischen Kreisen ihre Verwirklichung 
suchte. Hier schreitet die Jungfrau noch nicht in interessanter 
Gesichtsfarbe einher, sondern im Schmucke roter Wangen; 
Liebe oder Leid, himmeljauchzende Lust oder ein Ende in 
melancholischer Einsamkeit ist das Schicksal der Liebenden. In 
der Ehe aber herrscht nicht die laxe Fadheit höfischer Kreise; 
Treue und derbe Ehrbarkeit, Tüchtigkeit und Fleiß im Berufs— 
Wie sehr die finnliche Seite des deutschen Rechts vom 13. bis zum 
14. Jahrhundert eingebüßt hat, wird Jedem einleuchten, dem es möglich 
ist, die Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels mit der einzigen 
Bilderhandschrift des Schwabenspiegels (Cod. Bruxeli. Reness. Lc. pict.) 
von ca. 1420 zu vergleichen. Mir war eine Einsicht in die letztere durch 
die dankenswerthe Güte des Herra Geheimen Staatsarchivars und Professors 
Rockinger gestattet.
	        
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