Contents: Anhang. Bibliographie. Register (Bd. 12 = Schlußbd.)

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Anhang. 
hundert und wird durch die alleinige Ausbildung derjenigen 
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thümlichkeit der Urproductionen, der Erträge von Wald und 
Wasser, von Wiese und Weide, von Ackerland und Weinberg 
entspringen. Gewiß wurde auch zu diesen Zeiten Arbeit und 
Capital schon wirthschaftlich ausgebeutet, aber die geringen An— 
fänge dieser Entwicklungen wurden noch nach den für die Ur— 
productionen geltenden Gesetzen, nicht nach den ihnen eignenden, 
hehandelt. Mit dem Ackerbau beherrschte das Dorf die wirt— 
schaftliche Gesammtentwicklung. Freilich war man hier schon 
längst hinaus über den rohen Anbau der Epoche der Völker— 
wanderung oder gar urgermanischer Zeiten: die einst un— 
bestimmten ideellen Anteile des Dorfbewohners an der Feld— 
mark waren zu fixierten realen geworden, es war Regel und 
Ordnung in den Anbau gekommen. Allein diese Ordnung war 
keine freiheitliche, nur aus der Natur des Ackerbaus folgende, 
wie etwa jetzt unser Fruchtwechsel; sie hieng nicht vom Er— 
messen des Einzelnen ab, sondern sie galt für Alle, wirth— 
schaftlich Begabte wie Unbegabte, in gleicher Weise und erbte, 
eine Satzung der Vordern, fast unverändert fort von Geschlecht 
zu Geschlecht. Es ist der volle Rigorismus des Dreifelder— 
systems, welcher hier auftritt. Alles in Anbau genommene 
Land zerfiel meist in drei große Theile, von denen wechselnd 
mmer je zwei jährlich der Cultur unterzogen wurden, der 
dritte aber als Brache liegen blieb, um neue Kräfte zu sammeln. 
Mit diesem System verwachsen ist der Flurzwang, der gleich— 
zeitige Ernte für Alle gebot, theils wegen Mangel an Wegen 
zum Hinwegschaffen der Ernte, theils wegen des folgenden 
Weidgangs der Herden über die abgeherbsteten Felder. Und 
auch für die Weide herrscht Zwang: nur ein gemeinsamer Hirt 
soll dem Grundsatze nach bestehen, Niemand sich eigene Hüter 
halten. 
Dieses Wirthschaftssystem ist der Ausdruck einer vollen 
Bevormundung des Einzelnen durch die Dorfgemeinde — und 
auch diese steht wieder unter dem herben Zwange der Ver— 
gangenheit und der Entwicklung! — einer Bevormundung, der
	        
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