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Anhang.
hundert und wird durch die alleinige Ausbildung derjenigen
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thümlichkeit der Urproductionen, der Erträge von Wald und
Wasser, von Wiese und Weide, von Ackerland und Weinberg
entspringen. Gewiß wurde auch zu diesen Zeiten Arbeit und
Capital schon wirthschaftlich ausgebeutet, aber die geringen An—
fänge dieser Entwicklungen wurden noch nach den für die Ur—
productionen geltenden Gesetzen, nicht nach den ihnen eignenden,
hehandelt. Mit dem Ackerbau beherrschte das Dorf die wirt—
schaftliche Gesammtentwicklung. Freilich war man hier schon
längst hinaus über den rohen Anbau der Epoche der Völker—
wanderung oder gar urgermanischer Zeiten: die einst un—
bestimmten ideellen Anteile des Dorfbewohners an der Feld—
mark waren zu fixierten realen geworden, es war Regel und
Ordnung in den Anbau gekommen. Allein diese Ordnung war
keine freiheitliche, nur aus der Natur des Ackerbaus folgende,
wie etwa jetzt unser Fruchtwechsel; sie hieng nicht vom Er—
messen des Einzelnen ab, sondern sie galt für Alle, wirth—
schaftlich Begabte wie Unbegabte, in gleicher Weise und erbte,
eine Satzung der Vordern, fast unverändert fort von Geschlecht
zu Geschlecht. Es ist der volle Rigorismus des Dreifelder—
systems, welcher hier auftritt. Alles in Anbau genommene
Land zerfiel meist in drei große Theile, von denen wechselnd
mmer je zwei jährlich der Cultur unterzogen wurden, der
dritte aber als Brache liegen blieb, um neue Kräfte zu sammeln.
Mit diesem System verwachsen ist der Flurzwang, der gleich—
zeitige Ernte für Alle gebot, theils wegen Mangel an Wegen
zum Hinwegschaffen der Ernte, theils wegen des folgenden
Weidgangs der Herden über die abgeherbsteten Felder. Und
auch für die Weide herrscht Zwang: nur ein gemeinsamer Hirt
soll dem Grundsatze nach bestehen, Niemand sich eigene Hüter
halten.
Dieses Wirthschaftssystem ist der Ausdruck einer vollen
Bevormundung des Einzelnen durch die Dorfgemeinde — und
auch diese steht wieder unter dem herben Zwange der Ver—
gangenheit und der Entwicklung! — einer Bevormundung, der