Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

KIO — 
Noch viel größer waren die Summen, um die der Staat 
Maryland durch die betrügerischen Machenschaften des 
sogenannten Washington-Zweiges der Baltimore- und Ohio- 
Eisenbahn gepreilt wurde. Als Gegenleistung für Freibriefe 
und Unterstützungen willigte die Gesellschaft ein, dem Staat 
sin Fünftel der Passagiereinkünfte zu zahlen. Nachdem die 
Zweigbahn zu erfolgreichem Betrieb gekommen war, 
wurden ihre Finanzen dauernd als so kümmerlich dargestellt, 
daß kein Geld zur Zahlung an den Staat vorhanden sei. 
Immer wieder wurden von anständigen Gesetzgebern Er- 
kundigungen eingezogen, wo die großen Einkünfte geblieben 
seien. Niemals wurde eine befriedigende Antwort gegeben; 
der Staat wurde durchaus geprellt; und schließlich wurde 
durch Bestechung ein Gesetz durchgebracht, das tatsächlich 
alle Ansprüche des Staates preisgab. 
Zerstörung der Konkurrenz durch den Kanal 
Das Kampfobjekt Garretts und Hopkins bildete die 
Zerstörung des Chesapeake- und Ohio-Kanals als eines 
Konkurrenten. Hatte Kommodore Vanderbilt in New York 
gefunden, daß der Erie-Kanal seinen Eisenbahnlinien 
Konkurrenz machte, so kamen Garrett und Hopkins zu dem 
Schluß, daß sie ein Monopol für den Transport erst dann 
erlangen konnten, wenn der Chesapeake- und Ohio-Kanal 
als Mitbewerber vernichtet worden war. Die sich ihnen ent- 
gegenstellenden Hindernisse waren groß, denn der Staat 
Maryland hatte viele Millionen für den Bau des Kanals aus- 
gegeben, und er gehörte ihm, und das Publikum wünschte 
auch nicht, daß er in seiner Nützlichkeit beeinträchtigt 
würde. Das traf besonders für den Kaufmannsstand zu, 
der einen Wettbewerb verlangte und daran festhielt, daß 
ein Monopol schädlich sein würde. 
Im Jahre 1860 fingen Garrett und Hopkins an, die gesetz- 
gebenden Körperschaften von Maryland zu bestechen, bis 
sie durch ein Gesetz nach dem anderen allmählich in den 
Stand kamen, dem Staate das Besitzrecht an dem Kanal zu 
entreißen. Aber sie verließen sich nicht allein auf die Be- 
stechung der Gesetzgeber, wenn diese bereits im Amt waren.
	        
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