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ausgeführt worden sei und daß die Maxwell-Land Grant
Company und verschiedene Parteien, die diese Vermessung
nach einem Kontrakt mit der Regierung ausgeführt hatten,
sich verschworen hätten, die Regierung der Vereinigten
Staaten zu betrügen, indem sie einen größeren Landkomplex
einschlossen, als nach der ursprünglichen Überweisungs-
urkunde der Republik Mexico umschlossen werden sollte,
und sie erhob im besondern die Beschuldigung, daß un-
gefähr 265 000 Morgen, nämlich alles Land, das in dem Kreis
Las Animas im Staate Colorado lag, auf betrügerische Weise
in diese Vermessung eingeschlossen worden sei, und dieses
Land habe den Wert von 2 Millionen Dollar.“
Das Bündesgericht der Vereinigten Staaten für Colorado
wies, wie zu erwarten war, die Klage der Regierung ab, denn
es war bekannt, daß die Eisenbahn- und Landraub-Inter-
essenten Gerichtshöfe dieser Art, deren Richter zum Teil
ihre eigenen Anwälte gewesen waren, weitgehend be-
herrschten. Die Regierung brachte den Fall vor den
Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. In der Be-
weisführung vor diesem Gerichtshof am 8., 9., 10. und
11. März 1887 behauptete die Regierung:
1. Daß die Landbewilligung der Republik Mexico nach
den mexikanischen Gesetzen alles in allem nicht 22 Quadrat-
Leagues, d.h. 97 424,8 Morgen Land, überschreiten konnte;
2. daB der Bericht des Oberlandvermessers von New
Mexico vom 15. September 1857 die Landbewilligung für
keine größere Ausdehnung als 22 Quadrat-Leagues zur Be-
stätigung empfohlen habe;
3. daß die Bestätigungsakte vom 21. Juni 1860 nicht als
eine neue Bewilligung über 22 Quadrat-Leagues hinaus
wirksam war;
4. daß die Vermessung, nach der das Patent erteilt worden
war, und das Patent selbst außer den 22 Quadrat-Leagues
viele hunderttausend-Morgen umfaßte, die nicht in der be-
stätigten Landbewilligung enthalten waren, und auch
mehrere hunderttausend Morgen (ungefähr 400000), die
außerhalb der östlichen und nördlichen Grenzen liegen und
ebenfalls nicht in der bestätigten Landbewilligung ent-
halten waren;