Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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ausgeführt worden sei und daß die Maxwell-Land Grant 
Company und verschiedene Parteien, die diese Vermessung 
nach einem Kontrakt mit der Regierung ausgeführt hatten, 
sich verschworen hätten, die Regierung der Vereinigten 
Staaten zu betrügen, indem sie einen größeren Landkomplex 
einschlossen, als nach der ursprünglichen Überweisungs- 
urkunde der Republik Mexico umschlossen werden sollte, 
und sie erhob im besondern die Beschuldigung, daß un- 
gefähr 265 000 Morgen, nämlich alles Land, das in dem Kreis 
Las Animas im Staate Colorado lag, auf betrügerische Weise 
in diese Vermessung eingeschlossen worden sei, und dieses 
Land habe den Wert von 2 Millionen Dollar.“ 
Das Bündesgericht der Vereinigten Staaten für Colorado 
wies, wie zu erwarten war, die Klage der Regierung ab, denn 
es war bekannt, daß die Eisenbahn- und Landraub-Inter- 
essenten Gerichtshöfe dieser Art, deren Richter zum Teil 
ihre eigenen Anwälte gewesen waren, weitgehend be- 
herrschten. Die Regierung brachte den Fall vor den 
Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. In der Be- 
weisführung vor diesem Gerichtshof am 8., 9., 10. und 
11. März 1887 behauptete die Regierung: 
1. Daß die Landbewilligung der Republik Mexico nach 
den mexikanischen Gesetzen alles in allem nicht 22 Quadrat- 
Leagues, d.h. 97 424,8 Morgen Land, überschreiten konnte; 
2. daB der Bericht des Oberlandvermessers von New 
Mexico vom 15. September 1857 die Landbewilligung für 
keine größere Ausdehnung als 22 Quadrat-Leagues zur Be- 
stätigung empfohlen habe; 
3. daß die Bestätigungsakte vom 21. Juni 1860 nicht als 
eine neue Bewilligung über 22 Quadrat-Leagues hinaus 
wirksam war; 
4. daß die Vermessung, nach der das Patent erteilt worden 
war, und das Patent selbst außer den 22 Quadrat-Leagues 
viele hunderttausend-Morgen umfaßte, die nicht in der be- 
stätigten Landbewilligung enthalten waren, und auch 
mehrere hunderttausend Morgen (ungefähr 400000), die 
außerhalb der östlichen und nördlichen Grenzen liegen und 
ebenfalls nicht in der bestätigten Landbewilligung ent- 
halten waren;
	        
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