Religiöse Bewegung; Luther.
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wilden Eber bezeichnete, der des Herrn Weinberg verwüste.
Und selbst diese Bulle drohte Luther mit dem Banne nur,
falls er binnen sechzig Tagen nicht widerrufe; der wirkliche
Bannstrahl erfolgte erst am 83. Januar 1521.
Um so eifriger war Eck in Verbreitung der Drohbulle.
Allein er mußte die Erfahrung machen, daß das veraltete Mittel
dem religiösen Helden des Volks nicht mehr schadete. Nur
wenige Bischöfe publizierten die Bulle; die Universität Erfurt
wies sie ab; die Universität Wittenberg betrachtete sie als nicht
authentisch; ähnlich urteilte Kurfürst Friedrich.
Luther selbst war nicht im Zweifel über sein ferneres
Verhalten. Er wiederholte auf den Rat vorsichtiger Freunde
am 17. November 1520 seine Berufung an ein freies Konzilium,
ein Konzilium im Sinne seiner Schrift an den christlichen Adel;
dann beschloß er zu thun, was ihm persönlich gegenüber der
Bulle des Antichrists Rechtens dünkte. Am 10. Dezember ver⸗
sammelte sich außerhalb der Stadtmauern Wittenbergs bei der
Kirche zum h. Kreuz, was in Wittenberg zum Studium der
wangelischen Wahrheit hielt; Luther erschien, und eigenhändig
schleuderte er die Bulle und die päpstlichen Rechtsbücher in ein
emporloderndes Feuer mit den Worten: „Weil du den Heiligen
des Herrn betrübt hast, darum betrübe dich das ewige Feuer!“
Darauf ging er, zitternd und bebend vorher, nun frohgemut
im Wonnegefühl einer guten That seines Wegs, während die
Studenten den Dekretalen die Schriften Ecks, Emsers und
anderer Papisten in die Flammen nachsandten. Der Welt aber
verkündete er sein unerhörtes Vorgehen in einer Flugschrift,
die selbst in Fassung und Stil die römische Bulle triumphierend
berspottete.
III.
Am 11. Oktober 1620 hat Luther an Spalatin geschrieben:
„O daß Karl ein Mann wäre und für Christus den Kampf
gegen diese Satane aufnähme!“ In der That; neben der un—
weigerlichen Entschlossenheit des Reformators hing jetzt viel
Lamprecht. Deutsche Geschichte V. 18