Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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„An den Chippewa- und Red Cedar- oder Menominee- 
Flüssen besteht derselbe Zustand der Verwüstung und ist 
sine Reihe von Jahren fortgeführt worden. Es liegen auch 
an diesen Flüssen und an ihren Nebenflüssen acht Säge- 
mühlen, die zweifellos im Durchschnitt mehr als zwei 
Millionen Fuß jährlich schneiden. Die Menge der in allen 
diesen Mühlen geschnittenen Hölzer ist klein, wenn man sie 
der tatsächlichen Verwüstung auf den Staatsländereien 
zegenüberstellt, da jetzt, wie schon jahrelang, ein sehr 
ausgedehntes Geschäft im „Holzfällen“ zur Versorgung 
der stromab gelegenen Handelsplätze des Mississippi be- 
trieben wird?).“ 
„An einigen Flüssen außer den genannten,‘ fügt Estes 
hinzu, „lagen neunzehn Sägemühlen mit Dampf- und 
Wasserkraft, die mit Schneiden beschäftigt sind und zweifel- 
los jährlich vierzig oder fünfzig Millionen Fuß Bauholz 
verarbeiten. Dazu kommt, daß es einen großen Floßholz- 
handel den Mississippi hinunter nach St. Louis und andern 
tiefer gelegenen Handelsplätzen gab?).“ 
Bestechung von Beamten 
Diese ungeheure Menge Holz war fast ganz gestohlen. 
Gewöhnlich wurden die Holzkontrolleure der Regierung 
bestochen, um bei diesem kolossalen betrügerischen Treiben 
ein Auge zuzudrücken, und zu andern Zeiten wurden sie 
ebenso bestochen, um für unbedeutende Zahlungen an die 
Regierung Genehmigungen oder Erlaubnisscheine (deren 
Verkauf ihnen gesetzlich nicht zustand) zum Schneiden von 
Holz von den Staatsländereien zu verkaufen. Estes berichtete, 
daß er einundzwanzig Anklagen gegen einige dieser Holz- 
diebe veranlaßt habe und daß sich unter der Zahl der auf 
seine Veranlassung Angeklagten. auch Stunton, ein früherer 
Holzkontrolleur der Vereinigten Staaten, befand, „da er 
ein Mitschuldiger jener Übertreter war, insofern er an ein- 
zelne Personen Erlaubnisscheine zum Schneiden und zum 
Verwüsten verkauft habe.“ 
}) Executive Documents, First Session, Thirty-third Congreß, 1853—1854, 
Bd. 24, Doc. Nr. 113, 8. 2) Ebenda, 3) Ebenda, 9.
	        
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