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Smith usw. einerseits und Kennedy anderseits eingelassen
habe, tatsächlich bestätigten. „Der Kläger,‘ fuhr das
Protokoll fort, „entwarf einen Plan, um das große Eisen-
bahngeschäft, das zu schützen seine Pflicht war, zum Zu-
sammenbruch zu bringen. Dadurch, daß er unter diesen
Umständen an seiner Pflicht zum Verräter wurde, ist,
nach seiner Auffassung, diese ungeheuer große Eisenbahn-
besitzung erworben und ein Gewinn von 15 Millionen
Dollar oder mehr gemacht worden).
Der Gerichtshof sagte weiterhin, daß Farley für seinen
Treubruch einen Teil der Beute erhalten sollte und daß
seiner Klage der Umstand zugrunde lag, daß seine Ver-
bündeten den betrügerischen Kontrakt nicht anerkannt
hätten. Da sie sich weigerten, die Beute zu teilen, hatte
er die Hilfe des Gerichts nachgesucht, um sie dazu zu
zwingen — eine sehr seltsame Forderung, sagt das Protokoll,
für die Entscheidung irgendeines Gerichtshofes. Was
Kennedys Rolle bei dem Unternehmen betrifft, so stellt
das Protokoll fest: „Es wird indessen auch. die Beschuldigung
erhoben, und man mag dies immerhin als richtig unter-
stellen, daß Mr. Kennedy, der Agent des Amsterdamer
Komitees, von dem Kläger (Farley) während der Durch-
führung des Planes benachrichtigt wurde, daß er, der Kläger,
im geheimen seine Pflicht verletze?).‘“ Das Protokoll schloß
damit, daß es sagte, Farleys Veranlassung zum Prozeß
gründe sich auf „angeborene Verderbtheit“ und die Ge-
richtshöfe würden keinen solchen Prozeß als rechtskräftig
anerkennen ?).
Farley besteht auf seinem Beuteanteil
Farley brachte den Fall bis vor den Obersten Gerichts-
hof der Vereinigten Staaten. Dieser Gerichtshof entschied
im Oktober 1886, daß der in dem Unteren Gerichtshof
vorgebrachte Einwand ungenügend sei, insofern er keine
Untersuchung der Tatsache angestellt habe. Der Fall
1) Federal Reporter 14, 117.
2) Ebenda. 8) Ebenda. 117,