Full text: Weltporto-Reform

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vertrieb von 0,25 auf 0,5 Pfennig erhöht. Und schon diese 
Erhöhung um 1 /i Pfennig hatte einen erstaunlichen 
Rückgang des Verkehrs zur Eolge, wie inan der Reichs 
poststatistik entnehmen kann, während vorher regelmässig eine 
jährliche Zunahme stattfand. 1905 wurden nämlich 251,18 Mil 
lionen Zeitungsbeilagen befördert, 1906 aber bloss 235,54 und 
1907 gar nur 174 Millionen oder um 30 °/o weniger als 
1905. Da die Zeitungsbeilagen des EernVerkehrs durch ihre 
vielen Anzeigen Angebot und Nachfrage mit Hilfe des Brief 
postverkehrs in Verbindung bringen, so bedeutet ihr Rückgang 
zweifellos auch eine Schmälerung des Briefverkehrs. 
Stephan hatte in seiner den Weltpostverein vorbereitenden 
Denkschrift über den „Allgemeinen Postkongress“ vom Jahre 
1868 für Briefe auch schon einen niedrigeren Satz als den 
jetzigen vorgeschlagen, nämlich 20 Centimes (16,2 Pf.), und das 
zu einer Zeit, wo das inländische Porto in vielen Ländern 
nicht niedriger, sondern höher war. 
Schon damals ist ihm jedenfalls eine möglichste An 
näherung des Auslandstarifs an den Inlandstarif der meisten 
Staaten erstrebenswert erschienen. 
Aber das Bedürfnis nach wohlfeileren Weltportosätzen hat 
sich bald, gar nicht so lange nach der Gründung des Welt 
postvereins, in zahlreichen Ländern selbst geltend gemacht. 
Denn deshalb sind ja so viele neue Sonder-Postvereine 
innerhalb des Weltpostvereins entstanden, in denen die vertrag- 
schliessenden Staaten sich gegenseitig im Wechsel verkehr oder 
im Grenzverkehr das inländische Porto oder einen ermässigten 
Tarif gestatten. Die Zahl solcher Postvereine ist viel grösser, 
als allgemein bekannt ist. 0 ) 
Aus dem gleichen Grunde haben die Kolonialreiche für 
den Verkehr in ihrem gesamten Besitze einschliesslich des Mutter 
landes oder auch manche Kolonien untereinander grosse 
Kol onialpostvereine gebildet. 6 7 ) Auch nach den eigenen 
Postanstalten in weniger geordneten fremden Ländern gilt ge 
wöhnlich das inländische Porto. Der grösste Kolonialpostverein 
6 ) Vgl. tmten S. 55. 
7 ) Vgl. unten S. 46 u. 263 ff.
	        
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