Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 2)

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der Ausschuß für öffentliche Ländereien diese Angelegen- 
heit, die vorwiegend die Bevölkerung des Staates Montana 
berührte, in die Hand. Villard, als Präsident der Finanz- 
kommission der Northern Pacific - Eisenbahn ,* war mit 
seinen Anwälten eifrig mit Beweismaterial beschäftigt. 
„Mr. Henry Villard,“ so meldete der Bericht Maginnis, 
„zog zunächst die Aufmerksamkeit der Kommission auf 
sich. Er behauptete auch, daß die Gesellschaft nun voll- 
ständig im Besitz des Rechtstitels auf die bestrittenen 
Mineralgebiete sei. Er betrachtete dies nicht mehr als eine 
offene Frage. Der Oberste Gerichtshof könne nur die 
zahlreichen schon zugunsten der Eisenbahngesellschaft er- 
teilten Entscheidungen bestätigen. Die Eigentumsrechte 
der Gesellschaft seien außerhalb des Bereiches der Gesetz- 
gebung; aber es läge ihm viel daran, daß diese Streitfrage 
erledigt würde. Sie schädige die Bahn und die Gruben- 
industrie,fund er sei bereit, von seiten seiner Gesellschaft 
einen Vergleich anzubieten. Er sei autorisiert, der Kom- 
mission einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Gesellschaft 
würde diesem Gesetz, der Vermessung und Klassifizierung 
zustimmen und den Vereinigten Staaten alle Gebiete, die 
so als Mineralland ausgenommen seien, zurückerstatten: 
vorausgesetzt, daß die Gesellschaft dafür mit andern 
Ländereien entschädigt würde, entweder durch die Er- 
weiterung gegenwärtiger Entschädigungsgebiete oder durch 
Auswahl sowohl aus den geradzahligen wie aus den ungerad- 
zahligen Sektionen innerhalb der Landbewilligung*).“ 
Die Hauskommission für öffentliches Land berichtete, 
daß in die Landbewilligung der Northern Pacific-Eisenbahn 
die reichsten und am weitesten erschlossenen Gruben in 
Montana und Idaho eingeschlossen seien. „In diese Land- 
bewilligung sind auch Millionen Morgen Land eingeschlossen, 
die noch nicht vollständig oder überhaupt noch nicht nach 
Mineralien durchforscht sind; sie werden aber ... wahr- 
scheinlich Minerallager enthalten, die ebenso wertvoll sind 
wie nur irgendwelche je entdeckte.“ Die Eisenbahngesell- 
schaft behauptete, so hob die Kommission hervor, daß die 
rechtskräftige Auslegung der Akte vom Jahre 1864. der Gesell- 
1) Annual Rep., Mineral Land Com., usw., 28,
	        
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