Full text: Über die Behandlung der verbrecherischen und arg verwahrlosten Jugend in Österreich

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Eine bedeutendere Theilnahme der Jugendlichen mani 
festiert sich der absoluten Ziffer der Verurtheilungen nach 
in dem erwähnten Zeitraume 1882—1889 
an dem Verbrechen den gefährlichen Drohung 
(§ 99) mit 
an dem Verbrechen der öffentlichen Gewalt- 
thätigkeit gegen obrigkeitliche Personen 
in Amtssachen (8 81) 
an dem Verbrechen der Veruntreuung (tz 171) „ 
an dem Verbrechen des Betruges (§ 197) „ 
am Morde (§ 134) 
an der Erpressung (§ 98) .... 
am Verbrechen der schweren körperlichen 
Beschädigung (§ 151) 
an der Brandlegung (§ 166) ... 
am Verbrechen der boshaften Beschädigung 
fremden Eigenthums (§ 85) . . . 
am Raube (§190) . 
am Verbrechen der Nothzucht, Unzucht re 
(§125f.) 
am (§ 171) 
Ein größeres Percentverhältnis der Theilnahme gegen 
über den erwachsenen Verbrechern tritt insbesondere beim 
Diebstahle (22°/ 0 ) und bei einzelnen Arten der öffentlichen 
Gewaltthätigkeit hervor; im Falle der boshaften Beschädigung 
und Störung von Staatstelegraphen übersteigt das Percent- 
verhältnis mit 53,6% sogar die Theilnahme aller übrigen 
Verbrechern. 
Gewaltthätigkeit und Angriff auf fremdes Eigenthum 
charakterisieren daher vorzugsweise die delictischen Angriffe 
der jugendlichen Verbrecher und die letzteren befinden sich 
582 ^öíIen, 
1172 
450 
2067 
132 
422 
4843 
295 
657 
291 
1840 
28379 
*) E5 ist vielleicht nicht ohne Interesse zu consintieren, dass das 
Durchschnittsperccnt der Betheiligung der Jugendlichen an einzelnen 
Delicien vielfach mit jenem Percentsatze übereinstimmt, in welchem im 
Deutschen Reiche im Jahre 1889 die jugendlichen Verbrecher an den 
gleichnamigen Delicien theilgenommen haben. 
So participierten die Jugendlichen in Deutschland am Diebstähle 
mit 21 %, in Österreich,.mit 22,6%, an der Veruntreuung in Deutsch 
land mit 10,7 0/g, in, Österreich mit 8,8%, a in Betrüge in Deutsch 
land mit 9,5%, in Österreich mit 9,6 % u. s. w.
	        
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