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Marshall Field und Leiter
Die größten Grundbesitzer, die sich in Chicago heraus-
bildeten, waren Marshall Field und Levi Z. Leiter.
Im Jahre 1895 stellte das Arbeitsbüro in Illinois, das in
diesem Jahre ausnahmsweise unter der Leitung von ge-
schickten und gewissenhaften Beamten stand, eine sorgfältige
Untersuchung der Bodenwerte in Chicago an. Es wurde
taxiert, daß die 266 Morgen Land, die allein in dieser
einen Sektion, der Südseite, Einzelpersonen und Privat-
gesellschaften gehörten, 319 Millionen Dollar wert seien.
Diese Schätzung wurde zu einer Zeit gemacht, als das
Land sich von der Panik von 1892 bis 1894, wie die
Redensart heißt, langsam erholte, und die Bodenwerte
nicht im Steigen waren. Der Betrag von 319 Millionen
Dollar wurde lediglich als Wert des Bodens angegeben,
die Bauten darauf, die auf viel mehr geschätzt wurden,
nicht gerechnet. Der Hauptbesitzer in diesem einen Viertel,
der anderen Viertel dieser Riesenstadt gar nicht zu gedenken,
war Marshall Field, mit Grund und Boden im Werte von
11 Millionen Dollar; der nächste war Leiter, der in dieser
Gegend auf 101!/, Millionen Dollar taxiertes Land besaß. Es
ergab sich aus dem Bericht, daß bei einem Gesamtwert von
319 Millionen Dollar 18 Personen Land im Werte von 65 Mil-
lionen, und daß 88 Personen 136 Millionen Dollar Boden-
wert besaßen, d. h. die Hälfte des ganzen Geschäftsviertels
von Chicago, Wenn man die Werte der Baulichkeiten zu
den Werten des Bodens hinzurechnet und demgemäß
die für Field und Leiter angegebenen Summen ver-
doppelt, so erhält man für Fields Besitzungen in diesem
einen Viertel 22 Millionen Dollar und für Leiter fast das-
selbe. Diese Schätzung wurde in überraschendem Maße
bestätigt durch das Inventar, das die Testamentsvollstrecker
Fields Anfang 1907 vor den Gerichten aufnahmen. Diese
bezifferten den Wert allein seines Grundbesitzes in Chicago
auf 30 Millionen Dollar. In dieser Schätzung sind die
8 Millionen Bodenwert nicht einbegriffen, die er laut den
Testamentsvollstreckern in der Stadt New York besessen
hat, und auch nicht seine sonstigen Landbesitzungen.