Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

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Marshall Field und Leiter 
Die größten Grundbesitzer, die sich in Chicago heraus- 
bildeten, waren Marshall Field und Levi Z. Leiter. 
Im Jahre 1895 stellte das Arbeitsbüro in Illinois, das in 
diesem Jahre ausnahmsweise unter der Leitung von ge- 
schickten und gewissenhaften Beamten stand, eine sorgfältige 
Untersuchung der Bodenwerte in Chicago an. Es wurde 
taxiert, daß die 266 Morgen Land, die allein in dieser 
einen Sektion, der Südseite, Einzelpersonen und Privat- 
gesellschaften gehörten, 319 Millionen Dollar wert seien. 
Diese Schätzung wurde zu einer Zeit gemacht, als das 
Land sich von der Panik von 1892 bis 1894, wie die 
Redensart heißt, langsam erholte, und die Bodenwerte 
nicht im Steigen waren. Der Betrag von 319 Millionen 
Dollar wurde lediglich als Wert des Bodens angegeben, 
die Bauten darauf, die auf viel mehr geschätzt wurden, 
nicht gerechnet. Der Hauptbesitzer in diesem einen Viertel, 
der anderen Viertel dieser Riesenstadt gar nicht zu gedenken, 
war Marshall Field, mit Grund und Boden im Werte von 
11 Millionen Dollar; der nächste war Leiter, der in dieser 
Gegend auf 101!/, Millionen Dollar taxiertes Land besaß. Es 
ergab sich aus dem Bericht, daß bei einem Gesamtwert von 
319 Millionen Dollar 18 Personen Land im Werte von 65 Mil- 
lionen, und daß 88 Personen 136 Millionen Dollar Boden- 
wert besaßen, d. h. die Hälfte des ganzen Geschäftsviertels 
von Chicago, Wenn man die Werte der Baulichkeiten zu 
den Werten des Bodens hinzurechnet und demgemäß 
die für Field und Leiter angegebenen Summen ver- 
doppelt, so erhält man für Fields Besitzungen in diesem 
einen Viertel 22 Millionen Dollar und für Leiter fast das- 
selbe. Diese Schätzung wurde in überraschendem Maße 
bestätigt durch das Inventar, das die Testamentsvollstrecker 
Fields Anfang 1907 vor den Gerichten aufnahmen. Diese 
bezifferten den Wert allein seines Grundbesitzes in Chicago 
auf 30 Millionen Dollar. In dieser Schätzung sind die 
8 Millionen Bodenwert nicht einbegriffen, die er laut den 
Testamentsvollstreckern in der Stadt New York besessen 
hat, und auch nicht seine sonstigen Landbesitzungen.
	        
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