Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

— 193 
die strategische Unterminierung verstanden, ein leichtes, 
schwachen oder (im kommerziellen Sinne) unfähigen Aktio- 
nären die Kontrolle zu entwinden. 
Die Legalisierung der Intrigen 
Diese Sachlage, die mit der theoretischen Majestät des 
Gesetzes in so sonderbarem Widerspruch steht, stellte 
sich häufig folgendermaßen dar: Mehrere Männer, die 
sich selbst als eine Körperschaft bezeichnen, erwerben ein 
dauerndes Privileg mit den ausgedehntesten Rechten und 
Besitztümern. Das Gesetz aber bietet kein positives Hin- 
dernis für irgendeine andere Gruppe von Leuten, diese 
Besitztümer an sich zu reißen, wenn sie die Kraft dazu hat. 
All dies geschah unter den nominellen Formen des Ge- 
setzes, unterschied sich in Wirklichkeit aber nur wenig 
von den Methoden des Mittelalters, wo ein Ritter dem 
anderen durch bewaffnete Macht Schloß und Land nehmen 
konnte und es in seinem Besitz behielt, bis ein stärkerer 
Mann des Weges kam und ebenso sein Recht geltend 
machte. 
# Lange ehe die Eisenbahnen als eine handelsmäßig mög- 
liche Unternehmung akzeptiert worden waren, hatten die 
handeltreibenden und grundbesitzenden Klassen, wie wieder- 
holt dargestellt worden ist, sehr erfolgreich gezeigt, wie die 
Formen der Regierung verdreht werden konnten, um sich 
selbst auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung zu bereichern. 
Von den hauptsächlichsten Betrügereien der Kapita- 
listen bei der Aneignung großer Gebiete des Staatslandes 
sind einige charakteristische Einzelheiten im vorhergehen- 
den Kapitel erwähnt worden. Diese Einzelheiten sind in- 
dessen nur aus einer Unzahl ähnlicher herausgegriffen. Als 
die Regierung der Vereinigten Staaten organisiert wurde, 
war das meiste Land im Norden und Osten bereits ver- 
geben. Aber ungeheure Komplexe von Staatsländereien 
waren noch im Süden und im mittleren Westen vor- 
handen. Um viele Gebiete des früheren Koloniallandes 
stritten sich lange Zeit die Einzelstaaten, bis sie es nach 
und nach der Nationalregierung abtraten. Durch den 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.