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hatte, nicht nur, indem sie nach Machtbefugnissen strebte,
die ihr die vorhergehende Generation nicht zu gewähren
gewagt hätte, sondern indem sie es verstand, den Wähler,
der sich für den Urquell politischer Macht hielt, ihren
eigenen Zwecken dienstbar zu machen.
Subventionen der Kanalgesellschaften
Der erste große Kanal, der auf Verlangen der Kommer-
ziellen gebaut wurde, war der Eriekanal, vollendet im Jahre
1825. Dieser Wasserweg wurde auf Staatskosten gebaut und
gehörte dem Staat New York. Die Kommerziellen hatten
die Möglichkeit, ihn für ihre Zwecke und zu ihrem Vorteil
auszunutzen, und die Politiker konnten aus den späteren
Verträgen manchen Gewinn herausschlagen, aber für die
Anwendung der gewöhnlichen kapitalistischen Methode,
sich auf betrügerische Art in den Besitz von Land zu
setzen, sowie für eine Überkapitalisation war keine Gelegen-
heit gegeben.
Sehr bezeichnenderweise beginnt mit dem Augenblick
der Vollendung des Eriekanals die Ära der privaten, von
der Regierung finanzierten Kanalgesellschaften. Eine nach
der anderen dieser Kanalgesellschaften trat mit dem Er-
suchen um Gewährung staatlicher Gelder und Ländereien
hervor. Diese Gesellschaften hatten weder eigenes Kapital,
noch war Kapital nötig. Die Nationalregierung wie die Re-
gierungen der Einzelstaaten mußten dazu herhalten, sie
mit Kapital zu versehen.
Die Chesapeake- and Ohio-Canal-Company bekam bis
1839 die Summe von 2 500 000 Dollar aus dem Vermögen
der Vereinigten Staaten und ı 197 000 Dollar vom Staate
Maryland.
1824 begann die Staatsregierung für Kanalprojekte
Terrain zu bewilligen. Das geschah in der Regel auf die
Art, daß der Kongreß bestimmte Areale den verschiedenen
Staaten überwies, mit der Maßgabe, sie den einzelnen Kanal-
gesellschaften zur Verfügung zu stellen. Die Staaten ver-
kauften dies Land bisweilen zu einem Nominalbetrage von
1,25 Dollar pro Morgen an die Kanalgesellschaften. Der Er-