Full text: Geschichte der großen amerikanischen Vermögen (Bd. 1)

— 203 
Betrügerische Erlangung der Schenkungen 
Viele der Kanalgesellschaften, die von der Regierung so 
freigebig mit großem Landbesitz ausgestattet wurden, mach- 
ten nur schwache Versuche, Kanäle zu bauen. Einige von 
ihnen aber betrogen die Regierung um unschätzbar wert- 
volle Erzlager, die in. die ursprünglichen Verleihungen 
keineswegs eingeschlossen waren. 
In seinem Jahresbericht von 1885 führte Commissioner 
Sparks vom General-Land-Office (House Executive Docu- 
ments 1885 bis 1886, Bd. 2), an, daß 1885 der Portage- 
Lake-,„Kanal‘“ ein wertloser Graben und ein völliger 
Schwindel war. Was hatte die Gesellschaft mit ihrem großen 
Landbesitz gemacht? Anstatt das Terrain im Sinne des 
Kongresses zu verwenden, hatte sie durch betrügerische 
Vermessungen und zweifellos durch Beamtenbestechung 
bewirkt, daß wenigstens 100 000 Morgen ihres Besitzes aus 
den reichsten Kupferlagern Wisconsins bestanden. 
Die ursprünglich vom Kongreß bewilligten Schenkungen 
sollten sich auf Sumpfland erstrecken, d.h. auf Terrain, 
das für landwirtschaftliche Ausnutzung nicht sonderlich 
geeignet war, für andere Zwecke aber einen gewissen 
Wert hatte. Erzhaltige Böden wurden ausdrücklich aus- 
geschlossen. So lautete das Gesetz: in der Praxis wurde 
wesentlich anders verfahren. Mit welcher Leichtigkeit die 
Kapitalisten die Vermessung der wertvollsten Erz-, Weide-, 
Acker- und Waldländereien als Sumpfland durchsetzten, 
ist in diesem Werke an späterer Stelle geschildert. 
Die oben erwähnten gestohlenen Kupferlager erhielt 
die Regierung nie wieder, noch wurde überhaupt ein Ver- 
such gemacht, sie einzuziehen. Sie bilden heute einen Teil 
der großen Kupferminen des Kupfertrusts und gehören 
der Standard-Oil-Company. 
Auch die St. Marys Fall-Canal-Company unterschlug 
große "Terrains mit reichen Kupferlagern. Dieser Fall 
wurde in verschiedenen amtlichen Berichten aufgedeckt, 
vor allem auch durch den Prozeß Chandler kontra Ca- 
lumet- and Hecla-Mining-Company (U. S. Reports, 
Bd. 149, S. 79—95). In diesem Prozeß wurde festgestellt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.